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Essay aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - Nachkriegszeit, Kalter Krieg, Note: 1,7, Freie Universitat Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Hausarbeit behandelt die juristische und tatsachliche Situation von Schwulen und Lesben in der DDR sowie ihre Selbstorganisation unter dem Dach der Kirche bzw. als weltliche Gruppen. Der Sozialismus braucht jeden. Er hat Platz und Perspektive fur alle. Fur alle! Das klingt gut! In der DDR gab es also keinerlei Randgruppen, keine Benachteiligten. Dass da jemand am Rande steht, gar von Vater Staat vergessen wird, das wiedersprache ja der grundlegenden These der Parteifunktionare, dass alle Genossen gleichberechtigt und gestaltend am Aufbau der sozialistischen Gemeinschaft mitwirken koennen. Was den Umgang mit Sexualitat betraf, war die DDR tatsachlich toleranter und liberaler als die fruhere Bundesrepublik - zumindest auf dem Papier. Mit der Grundung der DDR wurde die verscharfte Nazi-Fassung des Paragraphen 175 ausser Kraft gesetzt. Man kehrte zur etwas milderen Weimarer Version zuruck. Lesbische Handlungen wurden gar nicht geahndet - es sei denn, es waren Jugendliche involviert. Die Jugend wollte der Arbeiter- und Bauernstaat besonders vor Homosexualitat schutzen, so dass das sogenannte Schutzalter fur gleichgeschlechtlichen Sex weiterhin hoeher als fur gegengeschlechtlichen angesetzt wurde. Nach 1957 wurden homosexuelle Handlungen zwischen erwachsenen Mannern im Osten kaum noch bestraft und 1968 strich man den Paragraphen 175 ganz aus dem Strafrecht - im Gegensatz zur Bundesrepublik, wo die Fassung aus dem Dritten Reich bis 1969 gultig blieb. 1988 schaffte die letzte unfrei gewahlte Volkskammer dann auch den Paragraphen 151 betreffend des hoeheren Schutzalters ab.
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Essay aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - Nachkriegszeit, Kalter Krieg, Note: 1,7, Freie Universitat Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Hausarbeit behandelt die juristische und tatsachliche Situation von Schwulen und Lesben in der DDR sowie ihre Selbstorganisation unter dem Dach der Kirche bzw. als weltliche Gruppen. Der Sozialismus braucht jeden. Er hat Platz und Perspektive fur alle. Fur alle! Das klingt gut! In der DDR gab es also keinerlei Randgruppen, keine Benachteiligten. Dass da jemand am Rande steht, gar von Vater Staat vergessen wird, das wiedersprache ja der grundlegenden These der Parteifunktionare, dass alle Genossen gleichberechtigt und gestaltend am Aufbau der sozialistischen Gemeinschaft mitwirken koennen. Was den Umgang mit Sexualitat betraf, war die DDR tatsachlich toleranter und liberaler als die fruhere Bundesrepublik - zumindest auf dem Papier. Mit der Grundung der DDR wurde die verscharfte Nazi-Fassung des Paragraphen 175 ausser Kraft gesetzt. Man kehrte zur etwas milderen Weimarer Version zuruck. Lesbische Handlungen wurden gar nicht geahndet - es sei denn, es waren Jugendliche involviert. Die Jugend wollte der Arbeiter- und Bauernstaat besonders vor Homosexualitat schutzen, so dass das sogenannte Schutzalter fur gleichgeschlechtlichen Sex weiterhin hoeher als fur gegengeschlechtlichen angesetzt wurde. Nach 1957 wurden homosexuelle Handlungen zwischen erwachsenen Mannern im Osten kaum noch bestraft und 1968 strich man den Paragraphen 175 ganz aus dem Strafrecht - im Gegensatz zur Bundesrepublik, wo die Fassung aus dem Dritten Reich bis 1969 gultig blieb. 1988 schaffte die letzte unfrei gewahlte Volkskammer dann auch den Paragraphen 151 betreffend des hoeheren Schutzalters ab.