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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Handel und Distribution, Note: 2,0, Universitat Leipzig (Professur fur BWL, insbesondere Dienstleistungsmanagement), Veranstaltung: Hauptseminar SS 2002, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Praxis existiert eine Vielzahl von Moeglichkeiten, einen Vertriebskanal aufzubauen und zu gestalten. Jede Form birgt dabei spezifische Vor- und Nachteile in sich. Es kann in dem zu schaffenden Vertragswerk jedoch aufgrund der Vielzahl der moeglichen Zukunfte nicht jeder denkbare Zustand explizit vertraglich geregelt werden. Zum einen kann nicht jede Moeglichkeit antizipiert werden, so dass in jeder Beziehung stets Vertragsspielraume bzw. nicht kontrahierte Zustande existieren. Zum anderen kann eine vollstandige vertragliche Regelung prohibitiv hohe Vereinbarungskosten verursachen. Ein weiterer Punkt, der zu sogenannten Nicht-Kontrahierbarkeiten fuhrt, sind prohibitiv hohe Durchsetzungskosten einer umfassenden vertraglichen Regelung. Im Normalfall wird man deshalb unvollstandige Vertrage antreffen. Speziell Franchisevertrage sind, aufgrund ihrer langen Laufzeit, unvollstandige Rahmenvertrage. Viele Theorien uber die moegliche Ausgestaltung eines Vertriebssystems beschaftigen sich nicht damit, wie sich die Individuen bei dem Auftreten von Nicht- Kontrahierbarkeiten verhalten. Wird eine Entscheidung unter Berucksichtigung aller Interessen getroffen oder entscheidet jedes Subjekt nur aus dem Kalkul der Maximierung des eigenen Nutzens? […]
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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Handel und Distribution, Note: 2,0, Universitat Leipzig (Professur fur BWL, insbesondere Dienstleistungsmanagement), Veranstaltung: Hauptseminar SS 2002, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Praxis existiert eine Vielzahl von Moeglichkeiten, einen Vertriebskanal aufzubauen und zu gestalten. Jede Form birgt dabei spezifische Vor- und Nachteile in sich. Es kann in dem zu schaffenden Vertragswerk jedoch aufgrund der Vielzahl der moeglichen Zukunfte nicht jeder denkbare Zustand explizit vertraglich geregelt werden. Zum einen kann nicht jede Moeglichkeit antizipiert werden, so dass in jeder Beziehung stets Vertragsspielraume bzw. nicht kontrahierte Zustande existieren. Zum anderen kann eine vollstandige vertragliche Regelung prohibitiv hohe Vereinbarungskosten verursachen. Ein weiterer Punkt, der zu sogenannten Nicht-Kontrahierbarkeiten fuhrt, sind prohibitiv hohe Durchsetzungskosten einer umfassenden vertraglichen Regelung. Im Normalfall wird man deshalb unvollstandige Vertrage antreffen. Speziell Franchisevertrage sind, aufgrund ihrer langen Laufzeit, unvollstandige Rahmenvertrage. Viele Theorien uber die moegliche Ausgestaltung eines Vertriebssystems beschaftigen sich nicht damit, wie sich die Individuen bei dem Auftreten von Nicht- Kontrahierbarkeiten verhalten. Wird eine Entscheidung unter Berucksichtigung aller Interessen getroffen oder entscheidet jedes Subjekt nur aus dem Kalkul der Maximierung des eigenen Nutzens? […]