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Examensarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Padagogik - Heilpadagogik, Sonderpadagogik, Note: 1, Bayerische Julius-Maximilians-Universitat Wurzburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Abhandlung befasst sich mit einer grundsatzlichen und gleichzeitig aktuellen Fragestellung der Umsetzung des Bildungsanspruchs innerhalb der Sonderpadagogik. Motiviert durch die aktuelle Diskussion der Behindertenpadagogik, um das fundamentale Recht auf Bildung, wird hier der Versuch unternommen, den “Bildungsanspruch” von Schulern mit (schwerster) geistiger Behinderung mit einer allgemeingultigen Bildungsidee und einem allgemeinen Bildungsanspruch zu vergleichen. Als Resultat wird die Beschreibung der tatsachlichen Bildungsrealitat, der “Bildungswirklichkeit”, in seiner Interdepenz zu anthropologischen, rechtlichen und gesellschaftshistorischen Verflechtungen gesehen. Der Leser mag sich im Klaren daruber sein, dass der Verfasser dem kontrovers diskutierten allgemeinen Recht auf Leben und dem damit verbundenen Recht auf Bildung von Menschen mit schwersten Behinderungen widerspruchslos zustimmt und aus diesem Grund von “Gefahrdungen des Bildungsanspruchs” und “anthropologischen Fehleinschatzungen” spricht. Weiterhin werden Begriffe der Behindertenpadagogik aus ihrer zeitlichen Epoche heraus benutzt, ohne damit diskriminierende Formulierungen zu meinen.
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Examensarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Padagogik - Heilpadagogik, Sonderpadagogik, Note: 1, Bayerische Julius-Maximilians-Universitat Wurzburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Abhandlung befasst sich mit einer grundsatzlichen und gleichzeitig aktuellen Fragestellung der Umsetzung des Bildungsanspruchs innerhalb der Sonderpadagogik. Motiviert durch die aktuelle Diskussion der Behindertenpadagogik, um das fundamentale Recht auf Bildung, wird hier der Versuch unternommen, den “Bildungsanspruch” von Schulern mit (schwerster) geistiger Behinderung mit einer allgemeingultigen Bildungsidee und einem allgemeinen Bildungsanspruch zu vergleichen. Als Resultat wird die Beschreibung der tatsachlichen Bildungsrealitat, der “Bildungswirklichkeit”, in seiner Interdepenz zu anthropologischen, rechtlichen und gesellschaftshistorischen Verflechtungen gesehen. Der Leser mag sich im Klaren daruber sein, dass der Verfasser dem kontrovers diskutierten allgemeinen Recht auf Leben und dem damit verbundenen Recht auf Bildung von Menschen mit schwersten Behinderungen widerspruchslos zustimmt und aus diesem Grund von “Gefahrdungen des Bildungsanspruchs” und “anthropologischen Fehleinschatzungen” spricht. Weiterhin werden Begriffe der Behindertenpadagogik aus ihrer zeitlichen Epoche heraus benutzt, ohne damit diskriminierende Formulierungen zu meinen.