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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,0, Hochschule Schmalkalden, ehem. Fachhochschule Schmalkalden (Fakultat Wirtschafsrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Die nachfolgende Abhandlung befasst sich mit der Thematik der betrieblichen Altersversorgung (bAV), geregelt im Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG)1. Es wird das Urteil des Landesarbeitsgerichtes (LAG) Bremen vom 22.06.2011 (Az.: 2 Sa 76/10) analysiert und im Anschluss mogliche Folgen der Entscheidung fur Arbeitgeber und -nehmer aufgezeigt. Im genannten Urteil wird geklart, ob ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf Kundigung der Entgeltumwandlung und Ruckabwicklung einer Pensionskassenversorgung hat, wenn er sich noch in einem Arbeitsverhaltnis befindet. Das Urteilt basiert auf dem Sachverhalt, dass eine Arbeitnehmerin, in zweiter Instanz, auf die Verurteilung des Arbeitgebers zur Einwilligung in die Kundigung eines Versicherungsvertrages bzw. zur Kundigung durch den Arbeitgeber selbst, klagte.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,0, Hochschule Schmalkalden, ehem. Fachhochschule Schmalkalden (Fakultat Wirtschafsrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Die nachfolgende Abhandlung befasst sich mit der Thematik der betrieblichen Altersversorgung (bAV), geregelt im Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG)1. Es wird das Urteil des Landesarbeitsgerichtes (LAG) Bremen vom 22.06.2011 (Az.: 2 Sa 76/10) analysiert und im Anschluss mogliche Folgen der Entscheidung fur Arbeitgeber und -nehmer aufgezeigt. Im genannten Urteil wird geklart, ob ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf Kundigung der Entgeltumwandlung und Ruckabwicklung einer Pensionskassenversorgung hat, wenn er sich noch in einem Arbeitsverhaltnis befindet. Das Urteilt basiert auf dem Sachverhalt, dass eine Arbeitnehmerin, in zweiter Instanz, auf die Verurteilung des Arbeitgebers zur Einwilligung in die Kundigung eines Versicherungsvertrages bzw. zur Kundigung durch den Arbeitgeber selbst, klagte.