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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1.3, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit Menschengedenken bewegt das heikle Thema der Abtreibung die Gemuter der Menschen. In allen Kulturkreisen fuhren Juristen, Theologen, Mediziner, Politiker, sowie der kleine Burger hitzige Debatten und Diskussionen uber den 218 StGB. Dieser Abtreibungskompromiss legitimiert die Abtreibung unter Berucksichtigung und Einhaltung bestimmter Vorschriften, auf welche spater genauer eingegangen werden soll. Der 218 StGB soll den Schutz des Lebens gewahrleisten. Doch gibt es ein Recht auf Abtreibung? Juristisch gesehen ja, namlich den 218 StGB, aber eine Norm der Menschenrechte in diesem Zusammenhang gibt es nicht, denn es gibt kein explizites Recht einen Foetus zu toeten. Es gibt aber ein Gebot, das Menschenleben zu schutzen. Welches Leben jedoch geschutzt werden muss, ob es das Leben der Mutter ist oder des Ungeboren fuhrt zu regen Diskussionen. Kann man bei einem Ungeborenen schon von einem Leben sprechen oder ist es nur ein Chromosomenhaufen? Ist ein Embryo ein Mensch mit Rechten, vergleichbar mit einem geborenen Menschen? Solche und viele andere Fragen kommen in diesen Debatten zum Vorschein. Die moralisch-ethische Seite, wie zum Beispiel die Kirche, kampft gegen die juristischen Rechte der Frau. Bestreiter des 218 StGB befurchten eine unverantwortliche Handhabung in Bezug auf Schwangerschaft und Abtreibung. Befurworter sehen aber gerade in diesem Paragraphen, die Chance auf ein Leben der Mutter, dass den Umstanden und Lebensbedingungen angepasst ist. Sowohl bei den Menschenrechten, als auch im Leben muss man schwierige Entscheidungen treffen, und es gibt Situationen wie in diesem Fall, da kommen Werte zum Kollidieren. Das Thema Mein Bauch gehoert mir. Das Bundesverfassungsgericht und der Abtreibungskompromiss ist eine solche Kollisionssituation, mit der ich mich in meiner Ausarbeitung naher beschaftigen wer
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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1.3, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit Menschengedenken bewegt das heikle Thema der Abtreibung die Gemuter der Menschen. In allen Kulturkreisen fuhren Juristen, Theologen, Mediziner, Politiker, sowie der kleine Burger hitzige Debatten und Diskussionen uber den 218 StGB. Dieser Abtreibungskompromiss legitimiert die Abtreibung unter Berucksichtigung und Einhaltung bestimmter Vorschriften, auf welche spater genauer eingegangen werden soll. Der 218 StGB soll den Schutz des Lebens gewahrleisten. Doch gibt es ein Recht auf Abtreibung? Juristisch gesehen ja, namlich den 218 StGB, aber eine Norm der Menschenrechte in diesem Zusammenhang gibt es nicht, denn es gibt kein explizites Recht einen Foetus zu toeten. Es gibt aber ein Gebot, das Menschenleben zu schutzen. Welches Leben jedoch geschutzt werden muss, ob es das Leben der Mutter ist oder des Ungeboren fuhrt zu regen Diskussionen. Kann man bei einem Ungeborenen schon von einem Leben sprechen oder ist es nur ein Chromosomenhaufen? Ist ein Embryo ein Mensch mit Rechten, vergleichbar mit einem geborenen Menschen? Solche und viele andere Fragen kommen in diesen Debatten zum Vorschein. Die moralisch-ethische Seite, wie zum Beispiel die Kirche, kampft gegen die juristischen Rechte der Frau. Bestreiter des 218 StGB befurchten eine unverantwortliche Handhabung in Bezug auf Schwangerschaft und Abtreibung. Befurworter sehen aber gerade in diesem Paragraphen, die Chance auf ein Leben der Mutter, dass den Umstanden und Lebensbedingungen angepasst ist. Sowohl bei den Menschenrechten, als auch im Leben muss man schwierige Entscheidungen treffen, und es gibt Situationen wie in diesem Fall, da kommen Werte zum Kollidieren. Das Thema Mein Bauch gehoert mir. Das Bundesverfassungsgericht und der Abtreibungskompromiss ist eine solche Kollisionssituation, mit der ich mich in meiner Ausarbeitung naher beschaftigen wer