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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Europarecht, Voelkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,0, Hochschule fur Wirtschaft und Recht Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Vor noch nicht allzu langer Zeit war die Verwendung von Frauen in der Bundeswehr aufgrund verfassungsrechtlicher Bestimmungen und deren Auslegung durch Rechtsprechung und Lehre noch stark eingeschrankt. Da die Europaische Union jedoch immer mehr zusammenwachst, werden die Zustandigkeiten fur bestimmte Bereiche miteinander verbunden. Dabei trifft haufig der Europaische Gerichtshof (EuGH) auf deutsche Regelungen, die in vielen Rechtsprechungen Zweifel an der Vereinbarkeit von deutschem und europaischem Recht aufkommen lassen. Ein gutes Beispiel hierfur bietet die Rechtssache Tanja Kreil
gegen die Bundesrepublik Deutschland. Diese Klage brachte Klarheit bezuglich des Verhaltnisses des Art.12a Abs.4 S. 2 GG e. F. zu europarechtlichen Vorschriften und entfachte die immer wieder im Europarecht auftauchende Diskussion neu, ob in dieser Fallkonstellation uberhaupt europarechtliche Bestimmungen Wirkung entfalten koennen und ob eine Zustandigkeit des EuGH fur diesen Bereich gegeben ist. Bereits in der Vergangenheit hat der EuGH durch seine gefallten Entscheidungen den deutschen Gesetzgeber zum Handeln gezwungen. In dieser Hausarbeit wird untersucht, welche rechtlichen Grunde dazu gefuhrt haben, dass Art. 12a Abs. 4 GG im Jahr 2000 geandert wurde, so dass es heute moeglich ist, dass Frauen in der Bundeswehr auch Dienst mit der Waffe leisten. Zunachst wird die Entstehungsgeschichte des Art. 12a GG a. F. dargestellt. Daran schliesst sich ein historischer Ruckblick uber Frauen im Militardienst, bevor auf die AEnderung des Art. 12a Abs. 4 Satz 2 Grundgesetz (GG) eingegangen wird. Im Anschluss daran werden verschiedene Reaktionen aus der Literatur dargestellt, sowie eigene Anmerkungen der Verfasserin. Abschliessend wird die Entwicklung der Bundeswehr seit der OEffnung fur Frauen aufgezeigt
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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Europarecht, Voelkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,0, Hochschule fur Wirtschaft und Recht Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Vor noch nicht allzu langer Zeit war die Verwendung von Frauen in der Bundeswehr aufgrund verfassungsrechtlicher Bestimmungen und deren Auslegung durch Rechtsprechung und Lehre noch stark eingeschrankt. Da die Europaische Union jedoch immer mehr zusammenwachst, werden die Zustandigkeiten fur bestimmte Bereiche miteinander verbunden. Dabei trifft haufig der Europaische Gerichtshof (EuGH) auf deutsche Regelungen, die in vielen Rechtsprechungen Zweifel an der Vereinbarkeit von deutschem und europaischem Recht aufkommen lassen. Ein gutes Beispiel hierfur bietet die Rechtssache Tanja Kreil
gegen die Bundesrepublik Deutschland. Diese Klage brachte Klarheit bezuglich des Verhaltnisses des Art.12a Abs.4 S. 2 GG e. F. zu europarechtlichen Vorschriften und entfachte die immer wieder im Europarecht auftauchende Diskussion neu, ob in dieser Fallkonstellation uberhaupt europarechtliche Bestimmungen Wirkung entfalten koennen und ob eine Zustandigkeit des EuGH fur diesen Bereich gegeben ist. Bereits in der Vergangenheit hat der EuGH durch seine gefallten Entscheidungen den deutschen Gesetzgeber zum Handeln gezwungen. In dieser Hausarbeit wird untersucht, welche rechtlichen Grunde dazu gefuhrt haben, dass Art. 12a Abs. 4 GG im Jahr 2000 geandert wurde, so dass es heute moeglich ist, dass Frauen in der Bundeswehr auch Dienst mit der Waffe leisten. Zunachst wird die Entstehungsgeschichte des Art. 12a GG a. F. dargestellt. Daran schliesst sich ein historischer Ruckblick uber Frauen im Militardienst, bevor auf die AEnderung des Art. 12a Abs. 4 Satz 2 Grundgesetz (GG) eingegangen wird. Im Anschluss daran werden verschiedene Reaktionen aus der Literatur dargestellt, sowie eigene Anmerkungen der Verfasserin. Abschliessend wird die Entwicklung der Bundeswehr seit der OEffnung fur Frauen aufgezeigt