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Examensarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Theologie - Biblische Theologie, Note: 1,0, Universitat Paderborn, 34 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Gebot Du sollst nicht toeten! steht in jungerer und in jungster Zeit immer wieder direkt oder indirekt im Fokus der OEffentlichkeit. Der Gemeinsame Hirtenbrief der Deutschen Bischoefe uber die Zehn Gebote als Lebensgesetz der Voelker von 1943, die gemeinsame Erklarung der EKD und der Deutschen Bischofskonferenz Grundwerte und Gottesgebot von 1979, der jungst erschienene Hirtenbrief zur Fastenzeit 2008 uber das Thema Sterbehilfe vom Paderborner Erzbischof Hans-Josef Becker oder der Fall der Sterbehilfe des Hamburger Ex-Senators Roger Kusch betonen die Aktualitat des Themas. Aus der Motivation heraus, dass der Autor die Ausbildung zum Offizier der Reserve durchlaufen hat, wurde sich mit der Bedeutung des Toetungsverbots fur Soldaten befasst, die im Ernstfall nicht auf toedliche Gewalt verzichten koennen. Macht sich der Soldat beim Gebrauch seiner Waffe im Sinne des Gebotes schuldig und begeht er daher eine Sunde? Sollte dies der Fall sein, besteht dann wenigstens eine Ausnahme in einer Notwehrsituation? Stecken Christen, die die ausserste Gewalt anwenden, mit Blick auf die Bergpredigt nicht von vornherein in einem Dilemma? Es scheint lohnenswert, sich einmal genauer mit militarischer Gewalt und der Frage der Sunde zu befassen. Um diesem Problem nachzugehen, wird zunachst im Kapitel eins auf den Dekalog, dem Widerspruch zwischen Zehnernorm und Anzahl der Gebote und die Entstehungsgeschichte des Dekalogs eingegangen. Daran schliesst sich eine Analyse des entscheidenden Verbes razach im sogenannten funften Gebot an, um im dritten Kapitel eine Aktualisierung des Themas an Hand der Berufsgruppe der Soldaten vorzunehmen.
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Examensarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Theologie - Biblische Theologie, Note: 1,0, Universitat Paderborn, 34 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Gebot Du sollst nicht toeten! steht in jungerer und in jungster Zeit immer wieder direkt oder indirekt im Fokus der OEffentlichkeit. Der Gemeinsame Hirtenbrief der Deutschen Bischoefe uber die Zehn Gebote als Lebensgesetz der Voelker von 1943, die gemeinsame Erklarung der EKD und der Deutschen Bischofskonferenz Grundwerte und Gottesgebot von 1979, der jungst erschienene Hirtenbrief zur Fastenzeit 2008 uber das Thema Sterbehilfe vom Paderborner Erzbischof Hans-Josef Becker oder der Fall der Sterbehilfe des Hamburger Ex-Senators Roger Kusch betonen die Aktualitat des Themas. Aus der Motivation heraus, dass der Autor die Ausbildung zum Offizier der Reserve durchlaufen hat, wurde sich mit der Bedeutung des Toetungsverbots fur Soldaten befasst, die im Ernstfall nicht auf toedliche Gewalt verzichten koennen. Macht sich der Soldat beim Gebrauch seiner Waffe im Sinne des Gebotes schuldig und begeht er daher eine Sunde? Sollte dies der Fall sein, besteht dann wenigstens eine Ausnahme in einer Notwehrsituation? Stecken Christen, die die ausserste Gewalt anwenden, mit Blick auf die Bergpredigt nicht von vornherein in einem Dilemma? Es scheint lohnenswert, sich einmal genauer mit militarischer Gewalt und der Frage der Sunde zu befassen. Um diesem Problem nachzugehen, wird zunachst im Kapitel eins auf den Dekalog, dem Widerspruch zwischen Zehnernorm und Anzahl der Gebote und die Entstehungsgeschichte des Dekalogs eingegangen. Daran schliesst sich eine Analyse des entscheidenden Verbes razach im sogenannten funften Gebot an, um im dritten Kapitel eine Aktualisierung des Themas an Hand der Berufsgruppe der Soldaten vorzunehmen.