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Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,7, Leuphana Universitat Luneburg, Veranstaltung: Begleitendes Seminar zum Praktikum, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel der Arbeit ist es, durch die Beleuchtung der Ausnahmen des Geltungsbereichs insbesondere fur Praktikanten, kritisch zu hinterfragen, ob das Mindestlohngesetz tatsachlich eine Ausweitung des Schutzbereiches fur diese Arbeitsplatze darstellt und unter anderem die Unterbindung von Kettenbefristungen ohne entsprechenden Sachgrund zur Folge hat. In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2015 der flachendeckende gesetzliche Mindestlohn. Im Hinblick auf die Festlegung einer Mindesthoehe von Arbeitsentgelten geschieht dies erstmalig und ist im Mindestlohngesetz (MiLoG) geregelt. Allerdings ergeben sich bei der Betrachtung des persoenlichen Geltungsbereiches des MiLoG mehrere Ausnahmen. Fur Praktikanten, Jugendliche, Auszubildende, ehrenamtlich Tatige und Langzeitarbeitslose gilt das MiLoG nicht bedingungslos. Es stellt sich somit die Frage, welche tatsachlichen Veranderungen sich aus dem MiLoG fur die oben genannten Arbeitnehmergruppen ergeben. Im Rahmen des betriebswirtschaftlichen Praktikums bei der HSV-Arena GmbH & Co. KG ruckt der Fokus auf die Relevanz des Mindestlohns fur Praktikanten. Daher befasst sich diese Arbeit im Folgenden genauer mit dem tatsachlichen Geltungsbereich des MiLoG fur verschiedene Formen von Praktika, den Unterschieden sowie den daraus resultierenden Auswirkungen fur Praktikanten. Damit eine Grundlage fur Einschatzungen gegeben ist und die Relevanz des Themas eingeordnet werden kann, wird im ersten Schritt der heutige Stellenwert von Praktika beleuchtet. Darauf folgt eine strukturierte Darstellung der Kerninhalte des MiloG, welche ebenso essentiell fur eine fundierte Beantwortung der Leitfrage ist. Da das Gesetz bei der Definition von Praktikanten mehrere Unterscheidungen vornimmt, welche entscheidend fur di
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Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,7, Leuphana Universitat Luneburg, Veranstaltung: Begleitendes Seminar zum Praktikum, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel der Arbeit ist es, durch die Beleuchtung der Ausnahmen des Geltungsbereichs insbesondere fur Praktikanten, kritisch zu hinterfragen, ob das Mindestlohngesetz tatsachlich eine Ausweitung des Schutzbereiches fur diese Arbeitsplatze darstellt und unter anderem die Unterbindung von Kettenbefristungen ohne entsprechenden Sachgrund zur Folge hat. In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2015 der flachendeckende gesetzliche Mindestlohn. Im Hinblick auf die Festlegung einer Mindesthoehe von Arbeitsentgelten geschieht dies erstmalig und ist im Mindestlohngesetz (MiLoG) geregelt. Allerdings ergeben sich bei der Betrachtung des persoenlichen Geltungsbereiches des MiLoG mehrere Ausnahmen. Fur Praktikanten, Jugendliche, Auszubildende, ehrenamtlich Tatige und Langzeitarbeitslose gilt das MiLoG nicht bedingungslos. Es stellt sich somit die Frage, welche tatsachlichen Veranderungen sich aus dem MiLoG fur die oben genannten Arbeitnehmergruppen ergeben. Im Rahmen des betriebswirtschaftlichen Praktikums bei der HSV-Arena GmbH & Co. KG ruckt der Fokus auf die Relevanz des Mindestlohns fur Praktikanten. Daher befasst sich diese Arbeit im Folgenden genauer mit dem tatsachlichen Geltungsbereich des MiLoG fur verschiedene Formen von Praktika, den Unterschieden sowie den daraus resultierenden Auswirkungen fur Praktikanten. Damit eine Grundlage fur Einschatzungen gegeben ist und die Relevanz des Themas eingeordnet werden kann, wird im ersten Schritt der heutige Stellenwert von Praktika beleuchtet. Darauf folgt eine strukturierte Darstellung der Kerninhalte des MiloG, welche ebenso essentiell fur eine fundierte Beantwortung der Leitfrage ist. Da das Gesetz bei der Definition von Praktikanten mehrere Unterscheidungen vornimmt, welche entscheidend fur di