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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Nach den ehemaligen Devisenbewirtschaftungsbestimmungen, die alliierten Ursprungs waren, galt auf dem Gebiete der Aussenwirt- schaft das Verbotsprinzip, das allerdings durch eine Vielzahl von Bestimmungen aufgelockert wurde. Jedoch war immer noch ver- boten und strafbar, was nicht ausdrucklich allgemein oder durch besonderen Verwaltungsakt genehmigt worden war. Im Aussenwirtschaftsgesetz wird dagegen der Grundsatz der Frei- heit verkundet, zwar mit dem Vorbehalt der Moeglichkeit von Be- schrankungen, deren Kenntnis aber nicht annahernd ein solches Problem darstellt wie das Ausfindigmachen der zutreffenden Ge- nehmigung in dem fruheren Wust von Bestimmungen. Das AllBen- wirtschaftsgesetz bringt daher besonders fur die kaufmannische Praxis eine ganz erhebliche Arbeitserleichterung. Wichtig bleibt aber immer noch zu wissen, welche - geringe - Anzahl von Rechtshandlungen genehmigungspflichtig und welche Vielzahl meldepflichtig ist. Dies gilt nicht nur fur die ausfuhrenden Organe, sondern auch fur die Aufsichtspersonen und die berufenen Vertreter der Firmen, zumal diese bei Verstoessen Untergebener u. U. empfindlich bestraft werden koennen. Das Buch soll deshalb vornehmlich die kaufmannische Praxis an- sprechen; deshalb ist auch bei der Kommentierung der kauf- mannische Gesichtspunkt betont. Ein Stichwortverzeichnis soll es dem Leser ermoeglichen, die ihn besonders interessierenden Einzel- heiten schnell aufzufinden.
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Nach den ehemaligen Devisenbewirtschaftungsbestimmungen, die alliierten Ursprungs waren, galt auf dem Gebiete der Aussenwirt- schaft das Verbotsprinzip, das allerdings durch eine Vielzahl von Bestimmungen aufgelockert wurde. Jedoch war immer noch ver- boten und strafbar, was nicht ausdrucklich allgemein oder durch besonderen Verwaltungsakt genehmigt worden war. Im Aussenwirtschaftsgesetz wird dagegen der Grundsatz der Frei- heit verkundet, zwar mit dem Vorbehalt der Moeglichkeit von Be- schrankungen, deren Kenntnis aber nicht annahernd ein solches Problem darstellt wie das Ausfindigmachen der zutreffenden Ge- nehmigung in dem fruheren Wust von Bestimmungen. Das AllBen- wirtschaftsgesetz bringt daher besonders fur die kaufmannische Praxis eine ganz erhebliche Arbeitserleichterung. Wichtig bleibt aber immer noch zu wissen, welche - geringe - Anzahl von Rechtshandlungen genehmigungspflichtig und welche Vielzahl meldepflichtig ist. Dies gilt nicht nur fur die ausfuhrenden Organe, sondern auch fur die Aufsichtspersonen und die berufenen Vertreter der Firmen, zumal diese bei Verstoessen Untergebener u. U. empfindlich bestraft werden koennen. Das Buch soll deshalb vornehmlich die kaufmannische Praxis an- sprechen; deshalb ist auch bei der Kommentierung der kauf- mannische Gesichtspunkt betont. Ein Stichwortverzeichnis soll es dem Leser ermoeglichen, die ihn besonders interessierenden Einzel- heiten schnell aufzufinden.