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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Die hier vorgelegte Untersuchung Leffsons setzt es sich zum Ziel, die Bestim- mungen des Regierungsentwurfs zum JahresabschluB mit wissenschaftlicher Sorgfalt darauf zu priifen, wieweit die Absicht erreicht worden ist, den Jahres- abschluB der Aktiengesellschaft zu einer wirklich zuverHissigen Informations- quelle fiir die Aktionare auszugestalten. Zu einer Informationsquelle, aus der die Aktionare die Lage und Ertragskraft ihrer Gesellschaft, die Leistung der Verwaltung, die Hohe des J ahresgewinnes und die Art seiner Verwendung beurteilen k6nnen. Die Einsichten, die sich aus dem Stande der Betriebswirt- schaftslehre und aus der Priifungspraxis ergeben, sind verwertet worden. Die Kritik des Verfassers am Regierungsentwurf beschriinkt sich aber nicht auf die Prufung, ob die Formulierungen des Entwurfs die Absichten der Regierung angemessen, zweckmaBig und klar wiedergeben und verwirklichen, sondern sie erstreckt sich auch auf die Frage, ob der Regierungsentwurf den ordnungs- poZitischen Forderungen, die von der Sache und von dem Inhalt einer konse- quent durchgefiihrten marktwirtschaftlichen Ordnung her an eine Aktienrechts- reform gestellt werden miissen, gerecht geworden ist. Unter diesem Aspekt kritisiert die Arbeit vor allem die im Entwurf vorgesehene Legalisierung der stillen Reserven und die Vorenthaltung des Rechts fiir den Vorstand, innerhalb gewisser nicht zu eng zu bemessender Grenzen offene Riicklagen zu bilden.
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Die hier vorgelegte Untersuchung Leffsons setzt es sich zum Ziel, die Bestim- mungen des Regierungsentwurfs zum JahresabschluB mit wissenschaftlicher Sorgfalt darauf zu priifen, wieweit die Absicht erreicht worden ist, den Jahres- abschluB der Aktiengesellschaft zu einer wirklich zuverHissigen Informations- quelle fiir die Aktionare auszugestalten. Zu einer Informationsquelle, aus der die Aktionare die Lage und Ertragskraft ihrer Gesellschaft, die Leistung der Verwaltung, die Hohe des J ahresgewinnes und die Art seiner Verwendung beurteilen k6nnen. Die Einsichten, die sich aus dem Stande der Betriebswirt- schaftslehre und aus der Priifungspraxis ergeben, sind verwertet worden. Die Kritik des Verfassers am Regierungsentwurf beschriinkt sich aber nicht auf die Prufung, ob die Formulierungen des Entwurfs die Absichten der Regierung angemessen, zweckmaBig und klar wiedergeben und verwirklichen, sondern sie erstreckt sich auch auf die Frage, ob der Regierungsentwurf den ordnungs- poZitischen Forderungen, die von der Sache und von dem Inhalt einer konse- quent durchgefiihrten marktwirtschaftlichen Ordnung her an eine Aktienrechts- reform gestellt werden miissen, gerecht geworden ist. Unter diesem Aspekt kritisiert die Arbeit vor allem die im Entwurf vorgesehene Legalisierung der stillen Reserven und die Vorenthaltung des Rechts fiir den Vorstand, innerhalb gewisser nicht zu eng zu bemessender Grenzen offene Riicklagen zu bilden.