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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Der Firma eines Kaufmanns, eines Handwerkers oder sonstigen Gewerbe- treibenden kommt in einer vom Grundsatz des Wettbewerbs getragenen Wirtschaftsordnung besondere Bedeutung zu. Sie zu einem Begriff fur Lei- stungsstarke, Soliditat und Zuverlassigkeit zu machen, sie den Nachkom- men zu erhalten oder sonstwie verwerten zu koennen, ist naturliches Be- streben eines jeden, der sich erfolgreich im Wettbewerb behauptet hat. Dieser Zielsetzung hat sich die Rechtsordnung nicht verschlossen. Erstaun- lich ist lediglich, dass die relativ wenigen gesetzlichen Vorschriften weit- gehend unbeachtet bleiben und Gewerbetreibenden dadurch haufig Nachteile erwachsen, die nachtraglich kaum noch korrigiert werden koennen, weil ver- absaumt wurde, rechtzeitig das Erforderliche zu veranlassen. Nicht zuletzt auf die Wettbewerbswirtschaft durfte es zuruckzufuhren sein, dass sich die Gerichte im letzten Jahrzehnt vergleichsweise haufiger mit Fragen des Firmenrechts zu befassen hatten, als es fruher der Fall war. Darum erschien es richtig, eine neue Bestandsaufnahme in Angriff zu neh- men, um Kaufleuten und ihren Beratern einen zuverlassigen Wegweiser fur diese Spezialmaterie in die Hand zu geben. Dabei konnte es nicht Ziel der Arbeit sein, die gesamte, recht umfangreiche Rechtsprechung luckenlos zusammenzutragen. Ein solches Unterfangen hatte zudem den vom Verfasser sich selbst gezogenen Rahmen gesprengt. Wohl aber hat er danach getrachtet, vor allem die jungste Rechtsprechung der Obergerichte und solche unterer Gerichte zu berucksichtigen, die ihm zu- gangig gemacht wurde, jedoch kaum Eingang in die herkoemmlichen Kom- mentare zu finden pflegt.
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Der Firma eines Kaufmanns, eines Handwerkers oder sonstigen Gewerbe- treibenden kommt in einer vom Grundsatz des Wettbewerbs getragenen Wirtschaftsordnung besondere Bedeutung zu. Sie zu einem Begriff fur Lei- stungsstarke, Soliditat und Zuverlassigkeit zu machen, sie den Nachkom- men zu erhalten oder sonstwie verwerten zu koennen, ist naturliches Be- streben eines jeden, der sich erfolgreich im Wettbewerb behauptet hat. Dieser Zielsetzung hat sich die Rechtsordnung nicht verschlossen. Erstaun- lich ist lediglich, dass die relativ wenigen gesetzlichen Vorschriften weit- gehend unbeachtet bleiben und Gewerbetreibenden dadurch haufig Nachteile erwachsen, die nachtraglich kaum noch korrigiert werden koennen, weil ver- absaumt wurde, rechtzeitig das Erforderliche zu veranlassen. Nicht zuletzt auf die Wettbewerbswirtschaft durfte es zuruckzufuhren sein, dass sich die Gerichte im letzten Jahrzehnt vergleichsweise haufiger mit Fragen des Firmenrechts zu befassen hatten, als es fruher der Fall war. Darum erschien es richtig, eine neue Bestandsaufnahme in Angriff zu neh- men, um Kaufleuten und ihren Beratern einen zuverlassigen Wegweiser fur diese Spezialmaterie in die Hand zu geben. Dabei konnte es nicht Ziel der Arbeit sein, die gesamte, recht umfangreiche Rechtsprechung luckenlos zusammenzutragen. Ein solches Unterfangen hatte zudem den vom Verfasser sich selbst gezogenen Rahmen gesprengt. Wohl aber hat er danach getrachtet, vor allem die jungste Rechtsprechung der Obergerichte und solche unterer Gerichte zu berucksichtigen, die ihm zu- gangig gemacht wurde, jedoch kaum Eingang in die herkoemmlichen Kom- mentare zu finden pflegt.