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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Der Verfasser hatte seitens der Universitat Frankfurt a. M. den Auftrag, den Studenten der Betriebswirtschaft in einer einstundigen Semestervor- lesung das steuerliche Verfahrensrecht nahezubringen. Ein vollstandiger UEberblick uber diesen Rechtsstoff hatte die Behandlung nahezu des ganzen Inhalts der Reichsabgabenordnung notwendig gemacht. Die Abgabenord- nung (abgekurzt AO) mit ihren 477 Paragraphen enthalt - vor allem in ihren der steuerlichen Beitreibung und dem Steuerstrafverfahren gewid- meten Teilen - die mannigfachsten Verweisungen auf die Zivil- und Strafprozessordnung. Eine Einfuhrung in das gesamte steuerliche Ver- fahrensrecht hatte so Kenntnisse vermitteln mussen, wie sie den jungen Betriebswirtschaftlern nicht nur schwer zuganglich zu machen gewesen waren, sondern die auch im spateren Berufsleben von den meisten gar nicht benoetigt werden. Denn die Vertretung von Steuerpflichtigen etwa in einer Rechtsbeschwerde an den Bundesfinanzhof oder auch die Ver- tretung von Mandanten in einem SteuerstI'afverfahren vor den unteren Gerichten sind Berufsziele, an die nur wenige Betriebswirtschaftler wah- rend ihres Studiums denken moegen. Dagegen muss nahezu jeder, der sich . spater mit der Wirtschafts-und Steuerberatung seiner eigenen Firma oder fremder Personen beschaftigen will, etwas uber das Verfahren vor den unteren Finanzbehoerden, d. h. den Finanzamtern wissen.
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Der Verfasser hatte seitens der Universitat Frankfurt a. M. den Auftrag, den Studenten der Betriebswirtschaft in einer einstundigen Semestervor- lesung das steuerliche Verfahrensrecht nahezubringen. Ein vollstandiger UEberblick uber diesen Rechtsstoff hatte die Behandlung nahezu des ganzen Inhalts der Reichsabgabenordnung notwendig gemacht. Die Abgabenord- nung (abgekurzt AO) mit ihren 477 Paragraphen enthalt - vor allem in ihren der steuerlichen Beitreibung und dem Steuerstrafverfahren gewid- meten Teilen - die mannigfachsten Verweisungen auf die Zivil- und Strafprozessordnung. Eine Einfuhrung in das gesamte steuerliche Ver- fahrensrecht hatte so Kenntnisse vermitteln mussen, wie sie den jungen Betriebswirtschaftlern nicht nur schwer zuganglich zu machen gewesen waren, sondern die auch im spateren Berufsleben von den meisten gar nicht benoetigt werden. Denn die Vertretung von Steuerpflichtigen etwa in einer Rechtsbeschwerde an den Bundesfinanzhof oder auch die Ver- tretung von Mandanten in einem SteuerstI'afverfahren vor den unteren Gerichten sind Berufsziele, an die nur wenige Betriebswirtschaftler wah- rend ihres Studiums denken moegen. Dagegen muss nahezu jeder, der sich . spater mit der Wirtschafts-und Steuerberatung seiner eigenen Firma oder fremder Personen beschaftigen will, etwas uber das Verfahren vor den unteren Finanzbehoerden, d. h. den Finanzamtern wissen.