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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Der folgende verfassungsrechtliche Versuch zum Verbandeproblem ist vor der erdruckenden Vision geschrieben worden, die Schiller in dem 6. Brief uber die asthetische Erziehung des Menschen von dem Staat entwickelt, der ewig seinen Burgern fremd bleibt, weil ihn das Gefuhl nirgends findet. Genoetigt, sich die Mannigfaltigkeit seiner Burger durch Klassifizierung zu erleichtern und die Mensch- heit nie anders als durch Reprasentation aus der zweiten Hand zu empfangen, ver- liert der regierende Teil sie zuletzt ganz aus den Augen, indem er sie mit einem blossen Machwerk des Verstandes vermengt; und der regierte kann nicht anders als mit Kaltsinn die Gesetze empfangen, die an ihn selbst so wenig gerichtet sind. Endlich uberdrussig, ein Band zu unterhalten, das ihr vom Staate so wenig er- leichtert wird, fallt die positive Gesellschaft … in einen moralischen Zustand aus- einander, wo die oeffentliche Macht nur eine Partei mehr ist, gehasst und hintergangen von dem, der sie noetig macht, und nur von dem, der sie entbehren kann, geachtet. Aus dieser Vision wurde jedoch keine pessimistische Grundhaltung abgeleitet. Es gilt immer noch, das Dickicht kleinlicher Querelen und das Niveau blosser chronique scandaleuse zum Verbandeproblem zu durchstossen und die grossen Ordnungs- wechsei des Grundgesetzes den Interessenverbanden zur Einloesung zu prasentieren. Solange dies nicht nachdrucklich immer wieder geschieht, sind die Verfechter der unscharfen Allmacht Verfassungswirklichkeit nicht legitimiert, das (Unter-)Konto Verfassungsrecht ihrer Buchfuhrung in der Spalte Interessenverbande mit Pro- testvermerken zu belasten. Dieser Versuch wurde Ende 1961 uber Herrn Prof. Dr. iur. Dr. h. c. Dr. h. c.
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Der folgende verfassungsrechtliche Versuch zum Verbandeproblem ist vor der erdruckenden Vision geschrieben worden, die Schiller in dem 6. Brief uber die asthetische Erziehung des Menschen von dem Staat entwickelt, der ewig seinen Burgern fremd bleibt, weil ihn das Gefuhl nirgends findet. Genoetigt, sich die Mannigfaltigkeit seiner Burger durch Klassifizierung zu erleichtern und die Mensch- heit nie anders als durch Reprasentation aus der zweiten Hand zu empfangen, ver- liert der regierende Teil sie zuletzt ganz aus den Augen, indem er sie mit einem blossen Machwerk des Verstandes vermengt; und der regierte kann nicht anders als mit Kaltsinn die Gesetze empfangen, die an ihn selbst so wenig gerichtet sind. Endlich uberdrussig, ein Band zu unterhalten, das ihr vom Staate so wenig er- leichtert wird, fallt die positive Gesellschaft … in einen moralischen Zustand aus- einander, wo die oeffentliche Macht nur eine Partei mehr ist, gehasst und hintergangen von dem, der sie noetig macht, und nur von dem, der sie entbehren kann, geachtet. Aus dieser Vision wurde jedoch keine pessimistische Grundhaltung abgeleitet. Es gilt immer noch, das Dickicht kleinlicher Querelen und das Niveau blosser chronique scandaleuse zum Verbandeproblem zu durchstossen und die grossen Ordnungs- wechsei des Grundgesetzes den Interessenverbanden zur Einloesung zu prasentieren. Solange dies nicht nachdrucklich immer wieder geschieht, sind die Verfechter der unscharfen Allmacht Verfassungswirklichkeit nicht legitimiert, das (Unter-)Konto Verfassungsrecht ihrer Buchfuhrung in der Spalte Interessenverbande mit Pro- testvermerken zu belasten. Dieser Versuch wurde Ende 1961 uber Herrn Prof. Dr. iur. Dr. h. c. Dr. h. c.