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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
in das neue Umsatzsteuerrecht von Rechtsanwalt Dr. G. Felix Inhaltsubersicht 1. Die steuerbaren Umsatze 2. Zur Einfuhrumsatzsteuer 3. Unternehmer 4. Steuerbefreiungen 5. Lieferungen und Leistungen in das Ausland 6. Bemessungsgrundlage 7. Vorsteuerabzug 8. Investitionsteuer 9. Entlastung der Altvorrate 10. Steuersatze 11. Steuerschuldner; Steuerschuld 12. Erhebungsform 13. Aufzeichnungspflichten 14. Sonderregelung fur Kleinunternehmer 15. Besteuerung nach Durchschnittsatzen 16. Interzonenhandel 17. Neue Auslegungssituation fur umsatzsteuerrechtliche Normen 18. Mehrwertsteuertaktik 19. Neues Schrifttum zur Mehrwertsteuer G.Felix 8 Im folgenden gebe ich einen steuerlichen UEberblick uber das neue Recht. Dabei gehe ich lediglich von den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes vom 29.5. 1967’) und der 1. Verordnung zur Durchfuhrung des Umsatzsteuergesetzes vom 26.7. 2 1967 ) aus. Ich stelle insbesondere auf den Blickpunkt des Unternehmers ab, den es naturgemass in erster Linie interessiert, einerseits die Rechtsanderungen und andererseits die Neuerungen der Umsatzsteuerrechtsordnung kennenzulernen. 1. Die steuerbaren Umsatze hat der Gesetzgeber in ihrem wesentlichen Kern unverandert gelassen. Insbeson- dere ist der Leistungsaustausch in seinen Ausgestaltungen der Lieferung und der sonstigen Leistung in seinem Begriffsinhalt unangetastet geblieben. Dieselbe Feststellung gilt fur die Einfuhr, fur welche jetzt die Einfuhrumsatzsteuer (nicht mehr die Umsatzausgleichsteuer) erhoben wird. Naheres dazu unten in Abschnitt 2. Bereits an dieser Stelle ist hervorzuheben, dass der Gesetzgeber geneigt gewesen ist, die herkoemmlichen Begriffe soweit wie moeglich zu ubernehmen. Es darf aber nicht ubersehen werden, dass sich der materielle Inhalt der Rechtsinstitute trotz Nichtanderung der Bezeichnung stark gewandelt haben kann.
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in das neue Umsatzsteuerrecht von Rechtsanwalt Dr. G. Felix Inhaltsubersicht 1. Die steuerbaren Umsatze 2. Zur Einfuhrumsatzsteuer 3. Unternehmer 4. Steuerbefreiungen 5. Lieferungen und Leistungen in das Ausland 6. Bemessungsgrundlage 7. Vorsteuerabzug 8. Investitionsteuer 9. Entlastung der Altvorrate 10. Steuersatze 11. Steuerschuldner; Steuerschuld 12. Erhebungsform 13. Aufzeichnungspflichten 14. Sonderregelung fur Kleinunternehmer 15. Besteuerung nach Durchschnittsatzen 16. Interzonenhandel 17. Neue Auslegungssituation fur umsatzsteuerrechtliche Normen 18. Mehrwertsteuertaktik 19. Neues Schrifttum zur Mehrwertsteuer G.Felix 8 Im folgenden gebe ich einen steuerlichen UEberblick uber das neue Recht. Dabei gehe ich lediglich von den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes vom 29.5. 1967’) und der 1. Verordnung zur Durchfuhrung des Umsatzsteuergesetzes vom 26.7. 2 1967 ) aus. Ich stelle insbesondere auf den Blickpunkt des Unternehmers ab, den es naturgemass in erster Linie interessiert, einerseits die Rechtsanderungen und andererseits die Neuerungen der Umsatzsteuerrechtsordnung kennenzulernen. 1. Die steuerbaren Umsatze hat der Gesetzgeber in ihrem wesentlichen Kern unverandert gelassen. Insbeson- dere ist der Leistungsaustausch in seinen Ausgestaltungen der Lieferung und der sonstigen Leistung in seinem Begriffsinhalt unangetastet geblieben. Dieselbe Feststellung gilt fur die Einfuhr, fur welche jetzt die Einfuhrumsatzsteuer (nicht mehr die Umsatzausgleichsteuer) erhoben wird. Naheres dazu unten in Abschnitt 2. Bereits an dieser Stelle ist hervorzuheben, dass der Gesetzgeber geneigt gewesen ist, die herkoemmlichen Begriffe soweit wie moeglich zu ubernehmen. Es darf aber nicht ubersehen werden, dass sich der materielle Inhalt der Rechtsinstitute trotz Nichtanderung der Bezeichnung stark gewandelt haben kann.