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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Dieses Buch enthalt eine umfassende Analyse der rechtlichen Pflichten und Gestaltungsmoeglichkeiten zum Schutz vor Risiken und Gefahren fur Voegel, Fledermause und Insekten durch Glas und Licht. Die Anlockwirkung von nachtlichen Lichtquellen auf Insekten sowie die Kollisionen von Voegeln mit Glas sind allgemein bekannt, aber bislang kaum untersucht worden. Aufgrund neuer Forschungserkenntnisse ruckt die Verwendung von Glas und Licht nun starker in den Fokus des Interesses.
Diese rechtstatsachlichen Erkenntnisse werden zusammengefasst und erstmals einer umfassenden systematischen Analyse unterzogen. Das Buch arbeitet die Anforderungen des geltenden Rechts an den Schutz vor Risiken und Gefahren fur Voegel, Fledermause und Insekten durch Glas und Licht heraus. Im Mittelpunkt steht dabei die Untersuchung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, des FFH-Rechts und des besonderen Artenschutzrechts. Das Buch entwickelt Kriterien, anhand derer sich die Erheblichkeit von Beeintrachtigungen von und Eingriffen in Natur und Landschaft bestimmen lassen, und wertet die von der Rechtsprechung zum besonderen Artenschutzrecht entwickelten Signifikanzkriterien fur nachteilige Auswirkungen von Glas und Licht aus.
Ein weiterer Schwerpunkt sind die baurechtlichen Gestaltungsmoeglichkeiten und Vermeidungspflichten der Kommune durch Festsetzungen in Bebauungsplanen. Daneben untersucht das Buch die immissionsschutzrechtlichen Betreiberpflichten zum Schutz vor Lichtanlagen. Im Zusammenhang mit Licht wird der immissionsschutzrechtliche Begriff des Standes der Technik von Vermeidungsmassnahmen konkretisiert und die Verkehrssicherungspflichten von Kommunen zur Beleuchtung der oeffentlichen Strassen und Wege bestimmt. Schliesslich wird auch die Vereinbarkeit von Skybeamern mit Bauordnungs- und Naturschutzrecht gepruft.
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Dieses Buch enthalt eine umfassende Analyse der rechtlichen Pflichten und Gestaltungsmoeglichkeiten zum Schutz vor Risiken und Gefahren fur Voegel, Fledermause und Insekten durch Glas und Licht. Die Anlockwirkung von nachtlichen Lichtquellen auf Insekten sowie die Kollisionen von Voegeln mit Glas sind allgemein bekannt, aber bislang kaum untersucht worden. Aufgrund neuer Forschungserkenntnisse ruckt die Verwendung von Glas und Licht nun starker in den Fokus des Interesses.
Diese rechtstatsachlichen Erkenntnisse werden zusammengefasst und erstmals einer umfassenden systematischen Analyse unterzogen. Das Buch arbeitet die Anforderungen des geltenden Rechts an den Schutz vor Risiken und Gefahren fur Voegel, Fledermause und Insekten durch Glas und Licht heraus. Im Mittelpunkt steht dabei die Untersuchung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, des FFH-Rechts und des besonderen Artenschutzrechts. Das Buch entwickelt Kriterien, anhand derer sich die Erheblichkeit von Beeintrachtigungen von und Eingriffen in Natur und Landschaft bestimmen lassen, und wertet die von der Rechtsprechung zum besonderen Artenschutzrecht entwickelten Signifikanzkriterien fur nachteilige Auswirkungen von Glas und Licht aus.
Ein weiterer Schwerpunkt sind die baurechtlichen Gestaltungsmoeglichkeiten und Vermeidungspflichten der Kommune durch Festsetzungen in Bebauungsplanen. Daneben untersucht das Buch die immissionsschutzrechtlichen Betreiberpflichten zum Schutz vor Lichtanlagen. Im Zusammenhang mit Licht wird der immissionsschutzrechtliche Begriff des Standes der Technik von Vermeidungsmassnahmen konkretisiert und die Verkehrssicherungspflichten von Kommunen zur Beleuchtung der oeffentlichen Strassen und Wege bestimmt. Schliesslich wird auch die Vereinbarkeit von Skybeamern mit Bauordnungs- und Naturschutzrecht gepruft.