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Die Arbeit befasst sich mit der Frage nach Existenz und Umfang des Schadigungsverbots im Voelkerrecht. Dabei liegt der Arbeit das Verstandnis zugrunde, dass auch rechtmassige Handlungen der Staaten durch die zunehmende Interdependenz zu Beeintrachtigungen bis hin zu Schadigungen bei anderen Staaten fuhren koennen. Dabei wurden die Referenzgebiete mit Blick darauf gewahlt, dass es sich beim Umweltvoelkerrecht um ein gewohnheitsrechtlich verankertes Schadigungsverbot zum Schutze der territorialen Souveranitat handelt, beim Welthandelsrecht und Wahrungsrecht das Schadigungsverbot in Form einer vertraglichen Ausgestaltung vorliegt und beim Steuerrecht uberlegt werden kann, welche grundsatzlichen UEberlegungen zur Akzeptanz eines Schadigungsverbots in einem Gebiet fuhren, das jedenfalls auf multilateraler Ebene noch nicht vertraglich durchdrungen ist.
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Die Arbeit befasst sich mit der Frage nach Existenz und Umfang des Schadigungsverbots im Voelkerrecht. Dabei liegt der Arbeit das Verstandnis zugrunde, dass auch rechtmassige Handlungen der Staaten durch die zunehmende Interdependenz zu Beeintrachtigungen bis hin zu Schadigungen bei anderen Staaten fuhren koennen. Dabei wurden die Referenzgebiete mit Blick darauf gewahlt, dass es sich beim Umweltvoelkerrecht um ein gewohnheitsrechtlich verankertes Schadigungsverbot zum Schutze der territorialen Souveranitat handelt, beim Welthandelsrecht und Wahrungsrecht das Schadigungsverbot in Form einer vertraglichen Ausgestaltung vorliegt und beim Steuerrecht uberlegt werden kann, welche grundsatzlichen UEberlegungen zur Akzeptanz eines Schadigungsverbots in einem Gebiet fuhren, das jedenfalls auf multilateraler Ebene noch nicht vertraglich durchdrungen ist.