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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
ganisch dezentralisierten, wenn nicht geradezu zerfaserten Verwaltungs- gerichtsbarkeit Englands kaum viel Geschmack abgewinnen. Aber auf ihn kommt es naturlich nicht an, wenn das davon betroffene Publikum sich damit abgefunden hat oder sogar damit zufrieden ist. Dies ist in der Tat weitgehend der Fall, zumal die jungste Neuordnung die rechtsstaat- lichen Garantien sichtbar verstarkt hat. Diese gunstige Gesamtsituation ist aber ausserdem wesentlich darauf zuruckzufuhren, dass die englische Burokratie, vor allem des CiviZ Service, frei von der kontinentalen Beam- tenhybris, publikumsfreundlich und sachbezogen zu funktionieren ge- wohnt ist. Vor allem aber: Die Gerichte wachen uber die Gesetzmassigkeit der Verwaltung. Davon wird das nachste Kapitel handeln. Viertes Kapitel Die gerichtliche Kontrolle der oeffentlichen Behoerden Vorbemerkung Die in diesem Kapitel abzuhandelnde Materie gehoert zu den wichtig- sten unserer Darstellung. Ihre Erfassung muss recht eigentlich als ein Schlussel zum Verstandnis der politischen Zivilisation Englands gelten, welche die Staatsautoritat mit der Burgerfreiheit auszusoehnen mit Erfolg bestrebt ist.
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ganisch dezentralisierten, wenn nicht geradezu zerfaserten Verwaltungs- gerichtsbarkeit Englands kaum viel Geschmack abgewinnen. Aber auf ihn kommt es naturlich nicht an, wenn das davon betroffene Publikum sich damit abgefunden hat oder sogar damit zufrieden ist. Dies ist in der Tat weitgehend der Fall, zumal die jungste Neuordnung die rechtsstaat- lichen Garantien sichtbar verstarkt hat. Diese gunstige Gesamtsituation ist aber ausserdem wesentlich darauf zuruckzufuhren, dass die englische Burokratie, vor allem des CiviZ Service, frei von der kontinentalen Beam- tenhybris, publikumsfreundlich und sachbezogen zu funktionieren ge- wohnt ist. Vor allem aber: Die Gerichte wachen uber die Gesetzmassigkeit der Verwaltung. Davon wird das nachste Kapitel handeln. Viertes Kapitel Die gerichtliche Kontrolle der oeffentlichen Behoerden Vorbemerkung Die in diesem Kapitel abzuhandelnde Materie gehoert zu den wichtig- sten unserer Darstellung. Ihre Erfassung muss recht eigentlich als ein Schlussel zum Verstandnis der politischen Zivilisation Englands gelten, welche die Staatsautoritat mit der Burgerfreiheit auszusoehnen mit Erfolg bestrebt ist.