Readings Newsletter
Become a Readings Member to make your shopping experience even easier.
Sign in or sign up for free!
You’re not far away from qualifying for FREE standard shipping within Australia
You’ve qualified for FREE standard shipping within Australia
The cart is loading…
This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Alte Liebe rostet nicht: Mit dem hier vorgelegten Buch uber Staats- recht und Staatspraxis von Grossbritannien ist der Verfasser zum Aus- gangspunkt seiner wissenschaftlichen Jugend in jenen entschwundenen Jahren der Weimarer Republik zuruckgekehrt, als England noch die vielbewunderte Weltmacht war. Er hat sich damals mit England, von Anfang an der Lieblingsgegenstand seiner oeffentlichrechtlichen Bemuhun- gen, in einer ganzen Reihe von Abhandlungen beschaftigt; sie sind im Schrifttumsverzeichnis getreulich aufgefuhrt; er hat auch heute nach 1 vierzig Jahren keinen Anlass, sich ihrer zu schamen - Wenn es hier ge- stattet ist, einen Beitrag zur Selbstbiographie eines Gelehrten zu machen, der mit einer eines edleren Zieles wurdigen Beharrlichkeit die Schwelle des kanonischen Alters hinter sich lasst: Auch seit seiner 1933 erfolgten Auswanderung in die Vereinigten Staaten hat des Verfassers Interesse an rebus Anglicis niemals nachgelassen. Wenn es auch die Lebensumstande mit sich bringen mussten, dass er anderen Aspekten des Vergleichenden Verfassungsrechts seine vordringliche Aufmerksamkeit widmen sollte, England als das Vorbild einer demokratischen Staatsordnung, welche es verstanden hatte, die Staatsautoritat mit der Burgerfreiheit zu versoehnen, ist ihm allzeit gegenwartig geblieben. In dem Werk, in dem er die Summe seiner lebellSlanglichen staatspolitischen Erfahrung zu ziehen bemuht 2 war, tritt England und wie es die Englander machen in jedem Kapitel und sozusagen auf jeder Seite in unmittelbare Erscheinung.
$9.00 standard shipping within Australia
FREE standard shipping within Australia for orders over $100.00
Express & International shipping calculated at checkout
This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Alte Liebe rostet nicht: Mit dem hier vorgelegten Buch uber Staats- recht und Staatspraxis von Grossbritannien ist der Verfasser zum Aus- gangspunkt seiner wissenschaftlichen Jugend in jenen entschwundenen Jahren der Weimarer Republik zuruckgekehrt, als England noch die vielbewunderte Weltmacht war. Er hat sich damals mit England, von Anfang an der Lieblingsgegenstand seiner oeffentlichrechtlichen Bemuhun- gen, in einer ganzen Reihe von Abhandlungen beschaftigt; sie sind im Schrifttumsverzeichnis getreulich aufgefuhrt; er hat auch heute nach 1 vierzig Jahren keinen Anlass, sich ihrer zu schamen - Wenn es hier ge- stattet ist, einen Beitrag zur Selbstbiographie eines Gelehrten zu machen, der mit einer eines edleren Zieles wurdigen Beharrlichkeit die Schwelle des kanonischen Alters hinter sich lasst: Auch seit seiner 1933 erfolgten Auswanderung in die Vereinigten Staaten hat des Verfassers Interesse an rebus Anglicis niemals nachgelassen. Wenn es auch die Lebensumstande mit sich bringen mussten, dass er anderen Aspekten des Vergleichenden Verfassungsrechts seine vordringliche Aufmerksamkeit widmen sollte, England als das Vorbild einer demokratischen Staatsordnung, welche es verstanden hatte, die Staatsautoritat mit der Burgerfreiheit zu versoehnen, ist ihm allzeit gegenwartig geblieben. In dem Werk, in dem er die Summe seiner lebellSlanglichen staatspolitischen Erfahrung zu ziehen bemuht 2 war, tritt England und wie es die Englander machen in jedem Kapitel und sozusagen auf jeder Seite in unmittelbare Erscheinung.