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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Die vorliegende Arbeit wurde im Sommersemester 1993 von der Juristi- schen Fakultat der Universitat Beideiberg als Habilitationsschrift angenom- men. Nach Jahresbeginn 1993 ergangene Rechtsprechung und erschienene Literatur haben uberwiegend nur noch in den Fussnoten Berucksichtigung gefunden. Mein besonderer Dank gilt meinem verehrten akademischen Lehrer, Herrn Prof. Dr. Dr. hc. Rudolf Bernhardt, der meinen wissenschaftlichen Werdegang seit unserem ersten Treffen in seinem voelkerrechtlichen Seminar in den Jahren meiner Assistenten-und Referentenzeit am Max-Planck-Insti- tut in der ihm eigenen Verbindung aus steter Bereitschaft zu fundiertem Rat und persoenlicher Unterstutzung bei gleichzeitiger Fahigkeit, den mir so wichtigen Freiraum zur Verfolgung eigener wissenschaftlicher Interessen einzuraumen, gepragt hat. Dies gilt insbesondere fur seinen tiefen Respekt gegenuber grundlegenden Wertungen fremder Rechtsordnungen, der ge- rade auch fur die deutsche Rechtsprechung und Rechtswissenschaft von essentieller Bedeutung sein muss. Herrn Richter am Bundesverfassungsge- richt Prof. Dr. Paul Kirchhof danke ich fur wertvolle Hinweise zu meiner Arbeit und die rasche Erstellung des Zweitgutachtens in einer Zeit, in der er als Berichterstatter in fur die deutsche Verfassungsordnung herausragen- den Verfahren besondere Verantwortung und Lasten trug. Die nachfolgende Arbeit ist in vieler Hinsicht mit meiner fruheren Tatig- keit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht bei sei- nem damaligen Richter und jetzigem Direktor am Institut, Herrn Prof. Dr. Helmut Steinberger, verbunden. Seine Sicht des Verhaltnisses zwischen deut- schem Verfassungsrecht einerseits und Voelker-, Europa-und auslandischem Recht andererseits hat mein Verstandnis von den Beziehungen zwischen diesen Rechtsordnungen und damit auch diese Arbeit nachhaltig beeinflusst.
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Die vorliegende Arbeit wurde im Sommersemester 1993 von der Juristi- schen Fakultat der Universitat Beideiberg als Habilitationsschrift angenom- men. Nach Jahresbeginn 1993 ergangene Rechtsprechung und erschienene Literatur haben uberwiegend nur noch in den Fussnoten Berucksichtigung gefunden. Mein besonderer Dank gilt meinem verehrten akademischen Lehrer, Herrn Prof. Dr. Dr. hc. Rudolf Bernhardt, der meinen wissenschaftlichen Werdegang seit unserem ersten Treffen in seinem voelkerrechtlichen Seminar in den Jahren meiner Assistenten-und Referentenzeit am Max-Planck-Insti- tut in der ihm eigenen Verbindung aus steter Bereitschaft zu fundiertem Rat und persoenlicher Unterstutzung bei gleichzeitiger Fahigkeit, den mir so wichtigen Freiraum zur Verfolgung eigener wissenschaftlicher Interessen einzuraumen, gepragt hat. Dies gilt insbesondere fur seinen tiefen Respekt gegenuber grundlegenden Wertungen fremder Rechtsordnungen, der ge- rade auch fur die deutsche Rechtsprechung und Rechtswissenschaft von essentieller Bedeutung sein muss. Herrn Richter am Bundesverfassungsge- richt Prof. Dr. Paul Kirchhof danke ich fur wertvolle Hinweise zu meiner Arbeit und die rasche Erstellung des Zweitgutachtens in einer Zeit, in der er als Berichterstatter in fur die deutsche Verfassungsordnung herausragen- den Verfahren besondere Verantwortung und Lasten trug. Die nachfolgende Arbeit ist in vieler Hinsicht mit meiner fruheren Tatig- keit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht bei sei- nem damaligen Richter und jetzigem Direktor am Institut, Herrn Prof. Dr. Helmut Steinberger, verbunden. Seine Sicht des Verhaltnisses zwischen deut- schem Verfassungsrecht einerseits und Voelker-, Europa-und auslandischem Recht andererseits hat mein Verstandnis von den Beziehungen zwischen diesen Rechtsordnungen und damit auch diese Arbeit nachhaltig beeinflusst.