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Seit 2006 ist die neue Bauordnung von Berlin in Kraft, die weitgehend die Regelungen der Musterbauordnung 2002 aufgreift.
Die aktuelle Berliner Bauordnung beruht auf den grundsatzlichen Erwagungen, sich im Verfahrens- wie im materiellen Recht auf die aus heutiger Sicht notwendigen Regelungen zu beschranken.
Teilziele sind
Starkung der Eigenverantwortung der am Bau Beteiligten,
Reduzierung der Prufprogramme der Baugenehmigungsverfahren,
Deregulierung und Vereinfachung des materiellen Bauordnungsrechts.
Die 6. Auflage des bewahrten Kommentars liefert aktuelle Erlauterungen, in die Praxiserfahrungen der letzten zwei Jahre Eingang fanden.
Ausfuhrlich behandelt werden unter anderem das Abstandsflachenrecht, der Brandschutz, die am Bau Beteiligten, die bauaufsichtlichen Verfahren, die Behandlung des Bauantrages, die Prufung bautechnischer Nachweise und die Regelungen uber Bauprodukte und Bauarten.
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Seit 2006 ist die neue Bauordnung von Berlin in Kraft, die weitgehend die Regelungen der Musterbauordnung 2002 aufgreift.
Die aktuelle Berliner Bauordnung beruht auf den grundsatzlichen Erwagungen, sich im Verfahrens- wie im materiellen Recht auf die aus heutiger Sicht notwendigen Regelungen zu beschranken.
Teilziele sind
Starkung der Eigenverantwortung der am Bau Beteiligten,
Reduzierung der Prufprogramme der Baugenehmigungsverfahren,
Deregulierung und Vereinfachung des materiellen Bauordnungsrechts.
Die 6. Auflage des bewahrten Kommentars liefert aktuelle Erlauterungen, in die Praxiserfahrungen der letzten zwei Jahre Eingang fanden.
Ausfuhrlich behandelt werden unter anderem das Abstandsflachenrecht, der Brandschutz, die am Bau Beteiligten, die bauaufsichtlichen Verfahren, die Behandlung des Bauantrages, die Prufung bautechnischer Nachweise und die Regelungen uber Bauprodukte und Bauarten.