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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Julian Lutzeback setzt sich mit dem Rechtsinstitut der Erbunwurdigkeit auseinander. Insbesondere das Telos der Vorschriften tangiert sowohl zivil- als auch strafrechtliche Aspekte. Im Kern geht es um die Frage: Handelt es sich bei der Erbunwurdigkeit um eine Sanktion inter partes? Sind Kunstgriffe in die Dogmatik des Kriminalstrafrechts wunschenswert oder vielmehr vermeidbar? Der Autor zweifelt die Konsistenz kriminalstrafrechtsakzessorischer Erklarungsansatze an. Im Rahmen der Ausarbeitung unternimmt Julian Lutzeback eine Herleitung ad maiore ad minus: Zunachst werden die historischen Ursprunge des Rechtsinstituts der Erbunwurdigkeit dargestellt. Die sich anschliessende kritische UEberprufung des Rechtsstands de lege lata kommt zu dem Ergebnis, dass nicht etwa einer strafrechtsakzessorischen Lesart, sondern einer Normanwendung am Massstab des Schutzes des wahren Erblasserwillens der Vorrang einzuraumen ist. Das Werk mundet in konkreten Reformvorschlagen, welche an die nach Auffassung des Autors vorzugswurdigen Regelungsmotive anknupfen.
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Julian Lutzeback setzt sich mit dem Rechtsinstitut der Erbunwurdigkeit auseinander. Insbesondere das Telos der Vorschriften tangiert sowohl zivil- als auch strafrechtliche Aspekte. Im Kern geht es um die Frage: Handelt es sich bei der Erbunwurdigkeit um eine Sanktion inter partes? Sind Kunstgriffe in die Dogmatik des Kriminalstrafrechts wunschenswert oder vielmehr vermeidbar? Der Autor zweifelt die Konsistenz kriminalstrafrechtsakzessorischer Erklarungsansatze an. Im Rahmen der Ausarbeitung unternimmt Julian Lutzeback eine Herleitung ad maiore ad minus: Zunachst werden die historischen Ursprunge des Rechtsinstituts der Erbunwurdigkeit dargestellt. Die sich anschliessende kritische UEberprufung des Rechtsstands de lege lata kommt zu dem Ergebnis, dass nicht etwa einer strafrechtsakzessorischen Lesart, sondern einer Normanwendung am Massstab des Schutzes des wahren Erblasserwillens der Vorrang einzuraumen ist. Das Werk mundet in konkreten Reformvorschlagen, welche an die nach Auffassung des Autors vorzugswurdigen Regelungsmotive anknupfen.