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Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Fur die Arbeit der Medien ist der Umgang mit Bildmaterial, auf denen Personen zu sehen sind, essentiell. Die Digitalisierung der Fotografie und die breite Durchsetzung des Internets, auch mobil, sowie die vielfaltigen Formen der elektronischen Kommunikation haben die Bedeutung des Rechts am eigenen Bild in den vergangenen Jahren weiter vergroessert. Da bei der Anwendung der bestehenden Gesetze jedoch stets die grundrechtlich verburgte Freiheit der Medien mit dem ebenfalls im Verfassungsrang stehenden Persoenlichkeitsrecht der Abgebildeten zum Ausgleich gebracht werden muss, bestehen in der Praxis erhebliche Unsicherheiten. Vor diesem Hintergrund werden in dem Aufsatz Tendenzen in der Rechtsprechung untersucht, die Befugnis ein Bild anzufertigen, auf die Falle zu beschranken, in denen auch eine Veroeffentlichung zulassig ware. Hier wird anhand der verfassungsrechtlichen Vorgaben und auf Basis der praktischen Ablaufe der Arbeit der Medien eroertert, inwieweit die Massstabe, die die Regelungen zum Recht am eigenen Bild aufstellen, bereits zum Zeitpunkt der Anfertigung eines Bildnis gelten koennen.
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Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Fur die Arbeit der Medien ist der Umgang mit Bildmaterial, auf denen Personen zu sehen sind, essentiell. Die Digitalisierung der Fotografie und die breite Durchsetzung des Internets, auch mobil, sowie die vielfaltigen Formen der elektronischen Kommunikation haben die Bedeutung des Rechts am eigenen Bild in den vergangenen Jahren weiter vergroessert. Da bei der Anwendung der bestehenden Gesetze jedoch stets die grundrechtlich verburgte Freiheit der Medien mit dem ebenfalls im Verfassungsrang stehenden Persoenlichkeitsrecht der Abgebildeten zum Ausgleich gebracht werden muss, bestehen in der Praxis erhebliche Unsicherheiten. Vor diesem Hintergrund werden in dem Aufsatz Tendenzen in der Rechtsprechung untersucht, die Befugnis ein Bild anzufertigen, auf die Falle zu beschranken, in denen auch eine Veroeffentlichung zulassig ware. Hier wird anhand der verfassungsrechtlichen Vorgaben und auf Basis der praktischen Ablaufe der Arbeit der Medien eroertert, inwieweit die Massstabe, die die Regelungen zum Recht am eigenen Bild aufstellen, bereits zum Zeitpunkt der Anfertigung eines Bildnis gelten koennen.