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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Hochschule RheinMain - Wiesbaden Russelsheim Geisenheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Untersuchung der rechtlichen Lage der ertragssteuerlichen Erfassung von Zinsen auf Steuernachforderungen und Erstattungen nach 233a AO. Mit Einfuhrung des 233a AO durch das Steuerreformgesetz 1990 wurden erstmals Zinsen aus Steuererstattungen und Steuernachforderungen der Besteuerung unterworfen. Ziel der Regelung war eine gleichmaige Besteuerung der Zinsen bei zeitlich unterschiedlicher Heranziehung zur Steuer, indem ein symmetrisches Normengefuge erschaffen wurde, welches einerseits den Sonderausgabenabzug fur Nachzahlungszinsen zulie und andererseits Erstattungszinsen als steuerpflichtige Einkunfte behandelte. Die vom Gesetzgeber angefuhrten Grunde, dass die eingefuhrte Vollverzinsung ihren Zweck erfullt habe, fuhrten schlielich zum Wegfall des Sonderausgabenabzugs und damit zur Asymmetrie des Normengefuges. Mit dem Urteil des BFH vom 15.6.2010 hat sich die standige Rechtsprechung der ertragsteuerliche Erfassung uberraschend verandert. Zinsen auf Steuererstattungen wurden dem nicht steuerbaren Bereich zugewiesen, wahrend Zinsen auf Steuernachforderungen nicht abziehbar waren. Der Gesetzgeber reagierte darauf mit einem Nichtanwendungsgesetz. Daher ist zu prufen, ob die Zielsetzung des Gesetzgebers erfolgreich war und wie diese neue Regelung in der Literatur aufgenommen wurde.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Hochschule RheinMain - Wiesbaden Russelsheim Geisenheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Untersuchung der rechtlichen Lage der ertragssteuerlichen Erfassung von Zinsen auf Steuernachforderungen und Erstattungen nach 233a AO. Mit Einfuhrung des 233a AO durch das Steuerreformgesetz 1990 wurden erstmals Zinsen aus Steuererstattungen und Steuernachforderungen der Besteuerung unterworfen. Ziel der Regelung war eine gleichmaige Besteuerung der Zinsen bei zeitlich unterschiedlicher Heranziehung zur Steuer, indem ein symmetrisches Normengefuge erschaffen wurde, welches einerseits den Sonderausgabenabzug fur Nachzahlungszinsen zulie und andererseits Erstattungszinsen als steuerpflichtige Einkunfte behandelte. Die vom Gesetzgeber angefuhrten Grunde, dass die eingefuhrte Vollverzinsung ihren Zweck erfullt habe, fuhrten schlielich zum Wegfall des Sonderausgabenabzugs und damit zur Asymmetrie des Normengefuges. Mit dem Urteil des BFH vom 15.6.2010 hat sich die standige Rechtsprechung der ertragsteuerliche Erfassung uberraschend verandert. Zinsen auf Steuererstattungen wurden dem nicht steuerbaren Bereich zugewiesen, wahrend Zinsen auf Steuernachforderungen nicht abziehbar waren. Der Gesetzgeber reagierte darauf mit einem Nichtanwendungsgesetz. Daher ist zu prufen, ob die Zielsetzung des Gesetzgebers erfolgreich war und wie diese neue Regelung in der Literatur aufgenommen wurde.