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Examensarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Gemeinschaftskunde / Sozialkunde, Universitat Leipzig (Regionalschulamt fur Mittelschulen Leipzig), 6 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit reflektiert die Ergebnisse meiner Versuche. Ich habe in der Praxis erfahren, wie wichtig es ist, sich eine solide Grundlage in Methodik zu schaffen. Nur wer im Umgang mit Methoden der Didaktik geubt ist, kann vor einer Klasse bestehen und unvorhergesehene Situationen meistern. Diese Erfahrung verbinde ich mit einer Kritik: Meiner Meinung nach werden Methoden wahrend des Studiums noch immer nicht ausreichend praxisorientiert vermittelt. Erste Schritte zur Besserung der Situation geben jedoch Anlass zu Optimismus. Im Fach Gemeinschaftskunde / Rechtserziehung sind bei der Gestaltung des neuen Lehrplans erste Konsequenzen aus der Erkenntnis gezogen worden, dass Methodenkompetenz verpflichtend sein sollte. So stellt der Lehrplan das Anwenden fachspezifischer Methoden als verbindliches Lernziel auf. Zudem liegt der Fokus der Bewertung nicht mehr nur auf dem Lernergebnis, sondern auch auf dem Lernprozess. Ich bin der Ansicht, derlei Festlegungen sollten auch in die Studienordnung integriert werden. Ob ein kunftiger Lehrer Methodenkompetenz erlangt, darf nicht weiter dem Zufall uberlassen werden.
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Examensarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Gemeinschaftskunde / Sozialkunde, Universitat Leipzig (Regionalschulamt fur Mittelschulen Leipzig), 6 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit reflektiert die Ergebnisse meiner Versuche. Ich habe in der Praxis erfahren, wie wichtig es ist, sich eine solide Grundlage in Methodik zu schaffen. Nur wer im Umgang mit Methoden der Didaktik geubt ist, kann vor einer Klasse bestehen und unvorhergesehene Situationen meistern. Diese Erfahrung verbinde ich mit einer Kritik: Meiner Meinung nach werden Methoden wahrend des Studiums noch immer nicht ausreichend praxisorientiert vermittelt. Erste Schritte zur Besserung der Situation geben jedoch Anlass zu Optimismus. Im Fach Gemeinschaftskunde / Rechtserziehung sind bei der Gestaltung des neuen Lehrplans erste Konsequenzen aus der Erkenntnis gezogen worden, dass Methodenkompetenz verpflichtend sein sollte. So stellt der Lehrplan das Anwenden fachspezifischer Methoden als verbindliches Lernziel auf. Zudem liegt der Fokus der Bewertung nicht mehr nur auf dem Lernergebnis, sondern auch auf dem Lernprozess. Ich bin der Ansicht, derlei Festlegungen sollten auch in die Studienordnung integriert werden. Ob ein kunftiger Lehrer Methodenkompetenz erlangt, darf nicht weiter dem Zufall uberlassen werden.