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Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Universitat Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: In diesem Artikel werden die wesentlichen handelsrechtlichen Aspekte des Franchiserechts, insbesondere die rechtliche Qualifizierung des Franchisevertrages und dessen Konsequenzen, naher dargestellt. Das Franchising ist ein heutzutage gangiges Vertriebssystem, welches sich in mannigfaltiger Gestaltung findet. Es ermoeglicht den potentiellen Franchisenehmern, effizient auf die zunehmende Volatilitat der Markte und die steigenden Anspruche der Vertragspartner, nach gunstigen und hochwertigen Produkten, sowie Dienstleistungen zu reagieren, indem sie auf ausgearbeitete, bewahrte Geschaftskonzepte und Absatzsysteme der Franchisegeber zuruckgreifen. Seinen Ursprung hat das Franchising als besonderes Absatzmittlungssystem in den USA, wo der Franchise-Begriff gegen Ende des neunzehnten Jahrhunderts zunehmende Verwendung zur Bezeichnung privater unternehmerischer Kooperationsformen unter UEbertragung von Rechten fand.
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Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Universitat Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: In diesem Artikel werden die wesentlichen handelsrechtlichen Aspekte des Franchiserechts, insbesondere die rechtliche Qualifizierung des Franchisevertrages und dessen Konsequenzen, naher dargestellt. Das Franchising ist ein heutzutage gangiges Vertriebssystem, welches sich in mannigfaltiger Gestaltung findet. Es ermoeglicht den potentiellen Franchisenehmern, effizient auf die zunehmende Volatilitat der Markte und die steigenden Anspruche der Vertragspartner, nach gunstigen und hochwertigen Produkten, sowie Dienstleistungen zu reagieren, indem sie auf ausgearbeitete, bewahrte Geschaftskonzepte und Absatzsysteme der Franchisegeber zuruckgreifen. Seinen Ursprung hat das Franchising als besonderes Absatzmittlungssystem in den USA, wo der Franchise-Begriff gegen Ende des neunzehnten Jahrhunderts zunehmende Verwendung zur Bezeichnung privater unternehmerischer Kooperationsformen unter UEbertragung von Rechten fand.