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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 2,0, Freie Universitat Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch die enorme technische Dynamik der heutigen Zeit besitzt fast jeder Haushalt ein eigenes Fernsehgerat, dennoch wurde das mediale Angebot auch noch durch die stetige Annahme von internetfahigen Computern in den privaten Haushalten erganzt. Trotz dieser Tatsache ist aber in den letzten Jahren die Fernsehdauer bis heute stabil geblieben. Es lasst sich also feststellen, dass es sich bei der Erweiterung durch das Medium Internet und seinen verschiedenen multimedialen Angeboten nur um eine Erweiterung des Rundfunkangebots handelt und es bisher zu keiner Verdrangung des Mediums Fernsehens gekommen ist. Aber dennoch werden bei speziellen Angeboten im Internet schon ahnliche Hoerer- bzw. Zuschauerzahlen wie bei anderen Rundfunkangeboten erreicht. Aber das duale Rundfunksystem, welches in vielen Landern Europas wie Deutschland und OEsterreich existiert, bietet zahlreiche moegliche Spannungspunkte. In Folge der Diversifizierung der Felder des Rundfunks zum Ausgleich des Wettbewerbsdrucks durch neue Marktteilnehmer kam es so zu einer enormen Anzahl an Beschwerden durch kommerziellen Marktteilnehmer, also auch den privaten Rundfunkveranstaltern, uber die moegliche Wettbewerbsverzerrung durch die staatlichen Beihilfezahlungen. So wurde 2003 in Deutschland durch den Verband Privater Rundfunk-und Telemedien e.V. bei der Europaischen Union eine Beschwerde eingereicht, die die Verfalschung des Marktes durch die Beihilfezahlungen an die oeffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter beinhaltete. Auf Grund dieser Umstande musste sich die europaische Kommission fragen, was darf der oeffentlich-rechtliche Rundfunk in den multimedialen Medien? Welche rechtlichen Vorschriften gibt es und mit welchen Mitteln und Verfahren werden diese umgesetzt?
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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 2,0, Freie Universitat Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch die enorme technische Dynamik der heutigen Zeit besitzt fast jeder Haushalt ein eigenes Fernsehgerat, dennoch wurde das mediale Angebot auch noch durch die stetige Annahme von internetfahigen Computern in den privaten Haushalten erganzt. Trotz dieser Tatsache ist aber in den letzten Jahren die Fernsehdauer bis heute stabil geblieben. Es lasst sich also feststellen, dass es sich bei der Erweiterung durch das Medium Internet und seinen verschiedenen multimedialen Angeboten nur um eine Erweiterung des Rundfunkangebots handelt und es bisher zu keiner Verdrangung des Mediums Fernsehens gekommen ist. Aber dennoch werden bei speziellen Angeboten im Internet schon ahnliche Hoerer- bzw. Zuschauerzahlen wie bei anderen Rundfunkangeboten erreicht. Aber das duale Rundfunksystem, welches in vielen Landern Europas wie Deutschland und OEsterreich existiert, bietet zahlreiche moegliche Spannungspunkte. In Folge der Diversifizierung der Felder des Rundfunks zum Ausgleich des Wettbewerbsdrucks durch neue Marktteilnehmer kam es so zu einer enormen Anzahl an Beschwerden durch kommerziellen Marktteilnehmer, also auch den privaten Rundfunkveranstaltern, uber die moegliche Wettbewerbsverzerrung durch die staatlichen Beihilfezahlungen. So wurde 2003 in Deutschland durch den Verband Privater Rundfunk-und Telemedien e.V. bei der Europaischen Union eine Beschwerde eingereicht, die die Verfalschung des Marktes durch die Beihilfezahlungen an die oeffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter beinhaltete. Auf Grund dieser Umstande musste sich die europaische Kommission fragen, was darf der oeffentlich-rechtliche Rundfunk in den multimedialen Medien? Welche rechtlichen Vorschriften gibt es und mit welchen Mitteln und Verfahren werden diese umgesetzt?