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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Lander - Neuzeit, Absolutismus, Industrialisierung, Note: 1,3, Universitat der Bundeswehr Munchen, Neubiberg, Sprache: Deutsch, Abstract: In der hier vorliegenden Arbeit soll die Entstehung der Bayerischen Konstitution von 1808 im Lichte einiger belegbarer Einflusse dargestellt werden. Im Folgenden wird auf die Konstitution und ihren Inhalt, die Organischen Edikte, die Stellung des Monarchen und der Nationalreprasentation eingegangen. Anschlieend werden die hierbei gewonnenen Erkenntnisse mit der Verfassungswirklichkeit verglichen, hierbei vor allem die Stellung des Monarchen, die Nationalreprasentation, die den Burgern garantierten Grundrechte - ihr Gehalt, ihre Reichweite und Umsetzung. Die durch die Konstitution angestrebte Einigung des Konigreichs wird hinterfragt und mogliche Diskrepanzen zu einer konstitutionellen Monarchie werden aufgezeigt. Abschlieend wird die Rolle der Bayerischen Konstitution von 1808 als Wegbereiterin hin zur konstitutionellen Monarchie bewertet.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Lander - Neuzeit, Absolutismus, Industrialisierung, Note: 1,3, Universitat der Bundeswehr Munchen, Neubiberg, Sprache: Deutsch, Abstract: In der hier vorliegenden Arbeit soll die Entstehung der Bayerischen Konstitution von 1808 im Lichte einiger belegbarer Einflusse dargestellt werden. Im Folgenden wird auf die Konstitution und ihren Inhalt, die Organischen Edikte, die Stellung des Monarchen und der Nationalreprasentation eingegangen. Anschlieend werden die hierbei gewonnenen Erkenntnisse mit der Verfassungswirklichkeit verglichen, hierbei vor allem die Stellung des Monarchen, die Nationalreprasentation, die den Burgern garantierten Grundrechte - ihr Gehalt, ihre Reichweite und Umsetzung. Die durch die Konstitution angestrebte Einigung des Konigreichs wird hinterfragt und mogliche Diskrepanzen zu einer konstitutionellen Monarchie werden aufgezeigt. Abschlieend wird die Rolle der Bayerischen Konstitution von 1808 als Wegbereiterin hin zur konstitutionellen Monarchie bewertet.