Readings Newsletter
Become a Readings Member to make your shopping experience even easier.
Sign in or sign up for free!
You’re not far away from qualifying for FREE standard shipping within Australia
You’ve qualified for FREE standard shipping within Australia
The cart is loading…
Skript aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Eigentumerversammlung ist das Organisationsforum der Wohnungseigentumer zur Gestaltung der wichtigsten Mitgliedsrechte. Sie ist vergleichbar mit der Mitgliederversammlung eines Vereins. Hier werden die gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Wohnungseigentumer durch Beschlussfassungen geregelt. Theoretisch ware zwar eine Eigentumerversammlung entbehrlich, da die Wohnungseigentumer alle Entscheidungen auch im schriftlichen Umlaufverfahren treffen konnten. In diesem Fall wurde jedoch eine Entscheidung erst zustande kommen, wenn alle Wohnungseigentumer dem schriftlichen Beschlussantrag zugestimmt hatten. Mehrheitsentscheidungen waren in diesem Fall unmoglich. Tatsachlich gesehen ist die Eigentumerversammlung jedoch unentbehrlich. In ihr findet der Gedankenaustausch der Wohnungseigentumer statt. Die Erfahrung in der Praxis zeigt, dass in den Eigentumerversammlungen Entscheidungen getroffen werden, die inhaltlich in einem schriftlichen Umlaufverfahren so nie zustande gekommen waren. Schlielich gibt es auch nur in der Eigentumerversammlung die Moglichkeit, gemeinschaftliche Angelegenheiten durch Mehrheitsbeschlusse zu regeln.
$9.00 standard shipping within Australia
FREE standard shipping within Australia for orders over $100.00
Express & International shipping calculated at checkout
Skript aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Eigentumerversammlung ist das Organisationsforum der Wohnungseigentumer zur Gestaltung der wichtigsten Mitgliedsrechte. Sie ist vergleichbar mit der Mitgliederversammlung eines Vereins. Hier werden die gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Wohnungseigentumer durch Beschlussfassungen geregelt. Theoretisch ware zwar eine Eigentumerversammlung entbehrlich, da die Wohnungseigentumer alle Entscheidungen auch im schriftlichen Umlaufverfahren treffen konnten. In diesem Fall wurde jedoch eine Entscheidung erst zustande kommen, wenn alle Wohnungseigentumer dem schriftlichen Beschlussantrag zugestimmt hatten. Mehrheitsentscheidungen waren in diesem Fall unmoglich. Tatsachlich gesehen ist die Eigentumerversammlung jedoch unentbehrlich. In ihr findet der Gedankenaustausch der Wohnungseigentumer statt. Die Erfahrung in der Praxis zeigt, dass in den Eigentumerversammlungen Entscheidungen getroffen werden, die inhaltlich in einem schriftlichen Umlaufverfahren so nie zustande gekommen waren. Schlielich gibt es auch nur in der Eigentumerversammlung die Moglichkeit, gemeinschaftliche Angelegenheiten durch Mehrheitsbeschlusse zu regeln.