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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Revision, Prufungswesen, Note: 2,0, Friedrich-Schiller-Universitat Jena (Wirtschaftswissenschaftliche Fakultat), Veranstaltung: Hauptseminar zur Wirtschaftsprufung, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Unternehmenskrisen und Bilanzskandale der letzten Jahre und insbesondere der jungeren Vergangenheit erschuttern mehr und mehr das Vertrauen der Offentlichkeit in die von Unternehmen veroffentlichten Zahlenwerke. Auch Vorstande, Aufsichtsrate und Wirtschaftsprufer geraten zusehends in die Kritik. Speziell den Wirtschaftsprufern wird mangelnde Prufungsintensitat sowie unzureichende bzw. zu wenig aussagekraftige Berichterstattung vorgeworfen. Die vorliegende Arbeit setzt sich mit dem Problem auseinander, inwieweit ausgewahlte Ansatze aus prufungstheoretischer sowie aus rechtlicher Perspektive geeignet sind, Bilanzskandalen und eventuell vorliegenden Versaumnissen seitens der Prufer vorzubeugen. Die Analyse wird anhand verschiedener Problemkomplexe erfolgen. Eine Abschlussprufung ist so auszurichten, dass die Prufungsaussagen mit hinreichender Sicherheit getroffen werden konnen und dass wesentliche Unrichtigkeiten und Verstosse gegen gesetzliche Vorschriften bei gewissenhafter Berufsausubung erkannt werden. Nach berufstandischen Verlautbarungen ist dafur ein risikoorientierten Prufungsansatz anzuwenden. Ziel ist es, zu analysieren, welchen Beitrag dieser Prufungsansatz leisten kann, Bilanzdelikten und Pruferversaumnissen entgegenzuwirken. Seit Einfuhrung eines Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) im Jahre 1998 hat der Vorstand einer Aktiengesellschaft (AG) gemass 91 Abs. 2 AktG geeignete Massnahmen zu treffen, insbesondere ein Uberwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefahrdende Entwicklungen fruh erkannt werden. Da dieses Risikofruherkennungssystem sowie das einzurichtende Uberwachungssystem nach 317 Abs. 4 HGB auch Bestandteil der Abschlussprufung borse
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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Revision, Prufungswesen, Note: 2,0, Friedrich-Schiller-Universitat Jena (Wirtschaftswissenschaftliche Fakultat), Veranstaltung: Hauptseminar zur Wirtschaftsprufung, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Unternehmenskrisen und Bilanzskandale der letzten Jahre und insbesondere der jungeren Vergangenheit erschuttern mehr und mehr das Vertrauen der Offentlichkeit in die von Unternehmen veroffentlichten Zahlenwerke. Auch Vorstande, Aufsichtsrate und Wirtschaftsprufer geraten zusehends in die Kritik. Speziell den Wirtschaftsprufern wird mangelnde Prufungsintensitat sowie unzureichende bzw. zu wenig aussagekraftige Berichterstattung vorgeworfen. Die vorliegende Arbeit setzt sich mit dem Problem auseinander, inwieweit ausgewahlte Ansatze aus prufungstheoretischer sowie aus rechtlicher Perspektive geeignet sind, Bilanzskandalen und eventuell vorliegenden Versaumnissen seitens der Prufer vorzubeugen. Die Analyse wird anhand verschiedener Problemkomplexe erfolgen. Eine Abschlussprufung ist so auszurichten, dass die Prufungsaussagen mit hinreichender Sicherheit getroffen werden konnen und dass wesentliche Unrichtigkeiten und Verstosse gegen gesetzliche Vorschriften bei gewissenhafter Berufsausubung erkannt werden. Nach berufstandischen Verlautbarungen ist dafur ein risikoorientierten Prufungsansatz anzuwenden. Ziel ist es, zu analysieren, welchen Beitrag dieser Prufungsansatz leisten kann, Bilanzdelikten und Pruferversaumnissen entgegenzuwirken. Seit Einfuhrung eines Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) im Jahre 1998 hat der Vorstand einer Aktiengesellschaft (AG) gemass 91 Abs. 2 AktG geeignete Massnahmen zu treffen, insbesondere ein Uberwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefahrdende Entwicklungen fruh erkannt werden. Da dieses Risikofruherkennungssystem sowie das einzurichtende Uberwachungssystem nach 317 Abs. 4 HGB auch Bestandteil der Abschlussprufung borse