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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Sozialpadagogik / Sozialarbeit, Note: 1,5, Hochschule Mannheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Anwendung des Jugendstrafrechts (und damit die Anwendung des 105, Jugendgerichtsgesetz (JGG)) auf Heranwachsende gerat immer wieder in den Fokus der politischen und offentlichen Diskussion. Dabei votiert eine Mehrheit fur die Abschaffung dieses Paragraphen, allerdings aus hochst unterschiedlichen Grunden. Wahrend der uberwiegende Teil der Fachliteratur fur die generelle Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende und damit eine Abschaffung des 105 JGG pladiert (vgl. Eisenberg 2012, S. 997; DVJJ 2002), wird die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende in der offentlichen und politischen Diskussion oftmals auerst kritisch betrachtet. Es sind daher auch immer wieder Bestrebungen zu erkennen, die generelle Anwendung des Erwachsenenstrafrechts auf Heranwachsende durchzusetzen. Ein Beispiel hierfur ist der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekampfung der Jugenddelinquenz (Bundesrat 2003), der durch das Land Baden-Wurttemberg in den Bundesrat eingebracht wurde. Zeichen dieser Bestrebungen ist auch die Regelung in Baden-Wurttemberg zu verstehen gewesen, dass Heranwachsende zwischenzeitlich keine der Regelungen fur junge Untersuchungsgefangene in Anspruch nehmen konnten (vgl. Jung-Patzold et al. 2010, S. 303). Ziel der damaligen Landesregierung war es augenscheinlich, […] der regelhaften Einbeziehung Heranwachsender in das allgemeine Strafrecht ‘durch die Hintertur’ naherkommen
(Jung-Patzold et al. 2010, S. 306). Je nach Rechtskreis, nach dem der Heranwachsende verurteilt wird, hat dies eklatante Folgen fur die betroffene Person (vgl. Allgeier 2010). Die Diskussion der Fragestellung, inwieweit Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht anzuwenden ist, wird durch eine (bislang) sehr polemische Debatte und Darstellung in der Offentlichkeit weiter befeuert, zum Beispiel durch Publikationen wie Das Ende de
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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Sozialpadagogik / Sozialarbeit, Note: 1,5, Hochschule Mannheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Anwendung des Jugendstrafrechts (und damit die Anwendung des 105, Jugendgerichtsgesetz (JGG)) auf Heranwachsende gerat immer wieder in den Fokus der politischen und offentlichen Diskussion. Dabei votiert eine Mehrheit fur die Abschaffung dieses Paragraphen, allerdings aus hochst unterschiedlichen Grunden. Wahrend der uberwiegende Teil der Fachliteratur fur die generelle Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende und damit eine Abschaffung des 105 JGG pladiert (vgl. Eisenberg 2012, S. 997; DVJJ 2002), wird die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende in der offentlichen und politischen Diskussion oftmals auerst kritisch betrachtet. Es sind daher auch immer wieder Bestrebungen zu erkennen, die generelle Anwendung des Erwachsenenstrafrechts auf Heranwachsende durchzusetzen. Ein Beispiel hierfur ist der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekampfung der Jugenddelinquenz (Bundesrat 2003), der durch das Land Baden-Wurttemberg in den Bundesrat eingebracht wurde. Zeichen dieser Bestrebungen ist auch die Regelung in Baden-Wurttemberg zu verstehen gewesen, dass Heranwachsende zwischenzeitlich keine der Regelungen fur junge Untersuchungsgefangene in Anspruch nehmen konnten (vgl. Jung-Patzold et al. 2010, S. 303). Ziel der damaligen Landesregierung war es augenscheinlich, […] der regelhaften Einbeziehung Heranwachsender in das allgemeine Strafrecht ‘durch die Hintertur’ naherkommen
(Jung-Patzold et al. 2010, S. 306). Je nach Rechtskreis, nach dem der Heranwachsende verurteilt wird, hat dies eklatante Folgen fur die betroffene Person (vgl. Allgeier 2010). Die Diskussion der Fragestellung, inwieweit Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht anzuwenden ist, wird durch eine (bislang) sehr polemische Debatte und Darstellung in der Offentlichkeit weiter befeuert, zum Beispiel durch Publikationen wie Das Ende de