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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Europarecht, Volkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 10,0, Eberhard-Karls-Universitat Tubingen (Juristische Fakultat), Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Entscheidung des US Supreme Courts im Fall Kiobel v. Royal Dutch Petroleum Co. vom 17. April 2013 wurden nicht nur die Weichen fur die amerikanische Rechtsprechung auf nationaler Ebene neu gestellt. Vielmehr werfen sowohl die Entscheidung selbst, als auch der Prozess der Entscheidungsfindung, verschiedene volkerrechtliche Fragen auf. Zunachst ergibt sich die Problematik der Volkerrechtssubjektivitat von Unternehmen. Diese hat vor allem in Hinblick auf die Wahrung von Menschenrechten an Bedeutung gewonnen, stellt aber keinen Teil der klassischen Lehre von den Volkerrechtssubjekten dar. Weiterfuhrend kommt die Frage nach der Tragweite der Verbindlichkeit des Volkerrechts fur Unternehmen auf, speziell, ob und in welchem Rahmen Menschenrechte geachtet werden mussen. Daruber hinaus sind die Moglichkeiten der Jurisdiktion bei Volkerrechtsverstoen zu betrachten. Am Beispiel des Falles Kiobel lassen sich all diese volkerrechtlichen Problemfelder gut erkennen. Vor der detaillierten Auseinandersetzung mit den eben aufgeworfenen Gesichtspunkten soll eine kurze Zusammenfassung des Falles und der Entscheidung des Supreme Courts einen Uberblick uber den Status Quo und die Auswirkungen auf die bisherige Rechtspraxis ermoglichen.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Europarecht, Volkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 10,0, Eberhard-Karls-Universitat Tubingen (Juristische Fakultat), Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Entscheidung des US Supreme Courts im Fall Kiobel v. Royal Dutch Petroleum Co. vom 17. April 2013 wurden nicht nur die Weichen fur die amerikanische Rechtsprechung auf nationaler Ebene neu gestellt. Vielmehr werfen sowohl die Entscheidung selbst, als auch der Prozess der Entscheidungsfindung, verschiedene volkerrechtliche Fragen auf. Zunachst ergibt sich die Problematik der Volkerrechtssubjektivitat von Unternehmen. Diese hat vor allem in Hinblick auf die Wahrung von Menschenrechten an Bedeutung gewonnen, stellt aber keinen Teil der klassischen Lehre von den Volkerrechtssubjekten dar. Weiterfuhrend kommt die Frage nach der Tragweite der Verbindlichkeit des Volkerrechts fur Unternehmen auf, speziell, ob und in welchem Rahmen Menschenrechte geachtet werden mussen. Daruber hinaus sind die Moglichkeiten der Jurisdiktion bei Volkerrechtsverstoen zu betrachten. Am Beispiel des Falles Kiobel lassen sich all diese volkerrechtlichen Problemfelder gut erkennen. Vor der detaillierten Auseinandersetzung mit den eben aufgeworfenen Gesichtspunkten soll eine kurze Zusammenfassung des Falles und der Entscheidung des Supreme Courts einen Uberblick uber den Status Quo und die Auswirkungen auf die bisherige Rechtspraxis ermoglichen.