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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, FOM Hochschule fur Oekonomie und Management gemeinnutzige GmbH, Hochschulstudienzentrum Freiburg, Veranstaltung: Business Law, Sprache: Deutsch, Abstract: Adidas ist einer der weltweit groessten Sportartikelhersteller mit Hauptsitz in Herzogenaurach. 2012 beschaftigt der Konzern uber 46.000 Mitarbeiter mit einem Umsatz von fast 15 Milliarden Euro. Die adidas Erfolgsgeschichte begann jedoch schon vor mehr als 60 Jahren. Denn am 18. August 1949 grundete Adi Dassler nicht nur die Adi Dassler adidas Sportschuhfabrik sondern liess am selben Tag auch einen Schuh in das Further Handelsregister eintragen sowie das beruhmte Markenzeichen der 3-Streifen. Unter dieser Kennzeichnung wurde adidas auch mit dem Slogan Die Marke mit den Drei Streifen bekannt und hat einen uberaus hohen Bekanntheitsgrad und Wiedererkennungswert inne. Eines der Ziele vom Unternehmen adidas ist es die eigene Marke und deren Kennzeichnung gegenuber dem Wettbewerb zu schutzen. Denn in Fallen der Affinitat von Waren kann eine Zeichenahnlichkeit bezuglich der Kennzeichnung der verkauften Produkte zur Verwechslung der Marke fuhren. Um dem jedoch entgegenzusteuern sowie die eigene Marke zu schutzen beschreiten Unternehmen wie adidas den Klageweg. Im Folgenden wird eine von adidas erhobene Klage, die im Jahr 2001 vom Oberlandesgericht Munchen entschieden wurde, genauer betrachtet.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, FOM Hochschule fur Oekonomie und Management gemeinnutzige GmbH, Hochschulstudienzentrum Freiburg, Veranstaltung: Business Law, Sprache: Deutsch, Abstract: Adidas ist einer der weltweit groessten Sportartikelhersteller mit Hauptsitz in Herzogenaurach. 2012 beschaftigt der Konzern uber 46.000 Mitarbeiter mit einem Umsatz von fast 15 Milliarden Euro. Die adidas Erfolgsgeschichte begann jedoch schon vor mehr als 60 Jahren. Denn am 18. August 1949 grundete Adi Dassler nicht nur die Adi Dassler adidas Sportschuhfabrik sondern liess am selben Tag auch einen Schuh in das Further Handelsregister eintragen sowie das beruhmte Markenzeichen der 3-Streifen. Unter dieser Kennzeichnung wurde adidas auch mit dem Slogan Die Marke mit den Drei Streifen bekannt und hat einen uberaus hohen Bekanntheitsgrad und Wiedererkennungswert inne. Eines der Ziele vom Unternehmen adidas ist es die eigene Marke und deren Kennzeichnung gegenuber dem Wettbewerb zu schutzen. Denn in Fallen der Affinitat von Waren kann eine Zeichenahnlichkeit bezuglich der Kennzeichnung der verkauften Produkte zur Verwechslung der Marke fuhren. Um dem jedoch entgegenzusteuern sowie die eigene Marke zu schutzen beschreiten Unternehmen wie adidas den Klageweg. Im Folgenden wird eine von adidas erhobene Klage, die im Jahr 2001 vom Oberlandesgericht Munchen entschieden wurde, genauer betrachtet.