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Die Online-Angebote der ARD und des ZDF. Vereinbar mit dem verfassungsrechtlichen Rundfunkbegriff und Normziel fur den oeffentlich-rechtlichen Rundfunk?
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Die Online-Angebote der ARD und des ZDF. Vereinbar mit dem verfassungsrechtlichen Rundfunkbegriff und Normziel fur den oeffentlich-rechtlichen Rundfunk?

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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Multimedia, Internet, neue Technologien, Note: 1,3, Universitat Hamburg (Fakultat fur Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Department Sozialwissenschaften Institut fur Politische Wissenschaft), Veranstaltung: eParticipation, eGoverment, eVoting, Sprache: Deutsch, Abstract: Dem Internet kommt als Verbreitungsweg der oeffentlich-rechtlichen (oe.-r.) Rundfunkunternehmen ARD und ZDF eine immer groessere Bedeutung zu. Doch die Onlineexpansion ist umstritten, denn nicht alles spricht dafur, oe.-r. Online-Angebote vorbehaltlos als Rundfunk i.S.d. Verfassungsrechts einzustufen. Hieran anschliessend moechte ich in meiner Hausarbeit der Frage nachgehen, ob die Online-Dienste der oe.-r. Rundfunkanstalten mit dem verfassungsrechtlichen Rundfunkbegriff und Normziel des oe.-r. Rundfunks vereinbar sind. Anders ausgedruckt ist zu beantworten, was mit Rundfunk i.S.d. Auslegung des Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE) gemeint ist, um daraufhin zu uberprufen, ob oe.-r. Online-Aktivitaten in den Schutzbereich der Rundfunkfreiheit fallen. Erst auf Grundlage dieser tatbestandlichen Zuordnung (Degenhart, 2001: 62) ware es moeglich, herauszustellen, ob es auch im Netz einen verfassungsrechtlichen Funktionsauftrag fur oe.r. Anbieter gibt. Denn generell gilt, dass Rundfunk-Aktivitaten wie Online-Dienste prinzipiell dann vom Funktionsauftrag umfasst sind, wenn sie dem verfassungsrechtlichen Rundfunkbegriff entsprechen (Witt, 2006: 111). Die bundesrichterliche Auslegung des Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG ist somit Grundlage und Massstab fur den Funktionsauftrag (Witt, 2006: 101f). Der Funktionsauftrag fur Fernseh- und Hoerfunkdienste schreibt dem Rundfunk vor, die Funktion des Vielfaltsgaranten im Bereich der Grundversorgung wahrzunehmen (Witt, 2006: 110), um die Vielfaltsdefizite des Privatfunks auszugleichen (Gersdorf, 2008: 33f). Strittig ist, ob oder in welchem Masse den OEffentlich-Rechtlichen auch im Netz d

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Format
Paperback
Publisher
Grin Publishing
Date
10 June 2014
Pages
28
ISBN
9783656667513

Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Multimedia, Internet, neue Technologien, Note: 1,3, Universitat Hamburg (Fakultat fur Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Department Sozialwissenschaften Institut fur Politische Wissenschaft), Veranstaltung: eParticipation, eGoverment, eVoting, Sprache: Deutsch, Abstract: Dem Internet kommt als Verbreitungsweg der oeffentlich-rechtlichen (oe.-r.) Rundfunkunternehmen ARD und ZDF eine immer groessere Bedeutung zu. Doch die Onlineexpansion ist umstritten, denn nicht alles spricht dafur, oe.-r. Online-Angebote vorbehaltlos als Rundfunk i.S.d. Verfassungsrechts einzustufen. Hieran anschliessend moechte ich in meiner Hausarbeit der Frage nachgehen, ob die Online-Dienste der oe.-r. Rundfunkanstalten mit dem verfassungsrechtlichen Rundfunkbegriff und Normziel des oe.-r. Rundfunks vereinbar sind. Anders ausgedruckt ist zu beantworten, was mit Rundfunk i.S.d. Auslegung des Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE) gemeint ist, um daraufhin zu uberprufen, ob oe.-r. Online-Aktivitaten in den Schutzbereich der Rundfunkfreiheit fallen. Erst auf Grundlage dieser tatbestandlichen Zuordnung (Degenhart, 2001: 62) ware es moeglich, herauszustellen, ob es auch im Netz einen verfassungsrechtlichen Funktionsauftrag fur oe.r. Anbieter gibt. Denn generell gilt, dass Rundfunk-Aktivitaten wie Online-Dienste prinzipiell dann vom Funktionsauftrag umfasst sind, wenn sie dem verfassungsrechtlichen Rundfunkbegriff entsprechen (Witt, 2006: 111). Die bundesrichterliche Auslegung des Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG ist somit Grundlage und Massstab fur den Funktionsauftrag (Witt, 2006: 101f). Der Funktionsauftrag fur Fernseh- und Hoerfunkdienste schreibt dem Rundfunk vor, die Funktion des Vielfaltsgaranten im Bereich der Grundversorgung wahrzunehmen (Witt, 2006: 110), um die Vielfaltsdefizite des Privatfunks auszugleichen (Gersdorf, 2008: 33f). Strittig ist, ob oder in welchem Masse den OEffentlich-Rechtlichen auch im Netz d

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Format
Paperback
Publisher
Grin Publishing
Date
10 June 2014
Pages
28
ISBN
9783656667513