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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,0, FOM Essen, Hochschule fur Oekonomie & Management gemeinnutzige GmbH, Hochschulleitung Essen fruher Fachhochschule (FB Betriebswirtschaft), Veranstaltung: Internationales Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: In Art. 24 bekennt sich das GG zu einer friedlichen und dauerhaften Ordnung in Europa und zwischen den Volkern der Welt. Um dieses Ziel erreichen zu konnen, wird der Bund ausdrucklich ermachtigt, Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen zu ubertragen und einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit beizutreten. Unter Hoheitsrechten ist die Ausubung offentlicher Gewalt im innerstaatlichen Bereich zu verstehen, unabhangig, ob es sich um Gesetzgebung, Vollziehung oder Rechtssprechung handelt. Ziel dieser Arbeit ist es, den heutigen Anwendungsbereich des Art. 24 Grundgesetz anhand seiner Entwicklung und seiner dadurch bedingten Veranderung darzustellen. Zum besseren Verstandnis der heutigen Aufgaben wird daher zunachst kurz, am Beispiel der Montanunion, auf den ursprunglichen Zweck und auf die geschichtliche Entwicklung eingegangen, die den Anwendungsbereich des Art. 24 entscheidend einschrankt. Daran anschliessend wird der aktuelle Anwendungsbereich in mehreren Teilen, auch anhand einiger Beispiele, vorgestellt, bevor im darauf folgendem Teil auf die Grenzen und die kritikwurdigen Punkte des Art. 24 eingegangen wird. Im letzten Abschnitt wird eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse dargelegt, die anhand der Beispiele entwickelt wurden, worauf das Schlusswort mit dem Ausblick auf eine mogliche zukunftige Bedeutung des Art. 24 die Arbeit beendet. […]
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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,0, FOM Essen, Hochschule fur Oekonomie & Management gemeinnutzige GmbH, Hochschulleitung Essen fruher Fachhochschule (FB Betriebswirtschaft), Veranstaltung: Internationales Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: In Art. 24 bekennt sich das GG zu einer friedlichen und dauerhaften Ordnung in Europa und zwischen den Volkern der Welt. Um dieses Ziel erreichen zu konnen, wird der Bund ausdrucklich ermachtigt, Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen zu ubertragen und einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit beizutreten. Unter Hoheitsrechten ist die Ausubung offentlicher Gewalt im innerstaatlichen Bereich zu verstehen, unabhangig, ob es sich um Gesetzgebung, Vollziehung oder Rechtssprechung handelt. Ziel dieser Arbeit ist es, den heutigen Anwendungsbereich des Art. 24 Grundgesetz anhand seiner Entwicklung und seiner dadurch bedingten Veranderung darzustellen. Zum besseren Verstandnis der heutigen Aufgaben wird daher zunachst kurz, am Beispiel der Montanunion, auf den ursprunglichen Zweck und auf die geschichtliche Entwicklung eingegangen, die den Anwendungsbereich des Art. 24 entscheidend einschrankt. Daran anschliessend wird der aktuelle Anwendungsbereich in mehreren Teilen, auch anhand einiger Beispiele, vorgestellt, bevor im darauf folgendem Teil auf die Grenzen und die kritikwurdigen Punkte des Art. 24 eingegangen wird. Im letzten Abschnitt wird eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse dargelegt, die anhand der Beispiele entwickelt wurden, worauf das Schlusswort mit dem Ausblick auf eine mogliche zukunftige Bedeutung des Art. 24 die Arbeit beendet. […]