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Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, FOM Essen, Hochschule fur Oekonomie & Management gemeinnutzige GmbH, Hochschulleitung Essen fruher Fachhochschule, Veranstaltung: Fach Unternehmensrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung Die Kommanditgesellschaft unterscheidet sich von anderen Personengesellschaften durch ihre unterschiedlichen Haftungsverhaltnisse der beteiligten Gesellschafter. Mindestens ein Gesellschafter haftet gegenuber den Gesellschaftsglaubigern nur mit einer bestimmten Vermoegenseinlage, der sog. Kommanditist. Ein weiterer Gesellschafter haftet unbeschrankt. Diesen bezeichnet man als persoenlich haftende Gesellschafter bzw. Komplementar. Die Rechtsstellung der Kommanditisten der KG ist in den 164-167 HGB geregelt, wahrend sich die Rechtsstellung ihrer Komplementare nach den OHG-Vorschriften der 110-122 HGB richtet. Gegenuber beiden Normenbereichen hat der Gesellschaftervertrag der KG weitgehend Vorrang (163 HGB). Die Regelungen des Gesellschaftervertrages unterliegen dem dispositiven Recht, d.h. es besteht Vertragsfreiheit. Diese Hausarbeit geht sowohl auf die gesetzlichen Vorschriften des HGB als auch auf einige gesellschaftervertragliche Regelungen ein. Im ersten Teil der Arbeit wird der Wechsel von Gesellschaftern behandelt. Anschliessend, im zweiten Teil, wird die Beendigung der KG besprochen. Die Arbeit endet mit einer Schlussbetrachtung des rechtlichen Rahmens.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, FOM Essen, Hochschule fur Oekonomie & Management gemeinnutzige GmbH, Hochschulleitung Essen fruher Fachhochschule, Veranstaltung: Fach Unternehmensrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung Die Kommanditgesellschaft unterscheidet sich von anderen Personengesellschaften durch ihre unterschiedlichen Haftungsverhaltnisse der beteiligten Gesellschafter. Mindestens ein Gesellschafter haftet gegenuber den Gesellschaftsglaubigern nur mit einer bestimmten Vermoegenseinlage, der sog. Kommanditist. Ein weiterer Gesellschafter haftet unbeschrankt. Diesen bezeichnet man als persoenlich haftende Gesellschafter bzw. Komplementar. Die Rechtsstellung der Kommanditisten der KG ist in den 164-167 HGB geregelt, wahrend sich die Rechtsstellung ihrer Komplementare nach den OHG-Vorschriften der 110-122 HGB richtet. Gegenuber beiden Normenbereichen hat der Gesellschaftervertrag der KG weitgehend Vorrang (163 HGB). Die Regelungen des Gesellschaftervertrages unterliegen dem dispositiven Recht, d.h. es besteht Vertragsfreiheit. Diese Hausarbeit geht sowohl auf die gesetzlichen Vorschriften des HGB als auch auf einige gesellschaftervertragliche Regelungen ein. Im ersten Teil der Arbeit wird der Wechsel von Gesellschaftern behandelt. Anschliessend, im zweiten Teil, wird die Beendigung der KG besprochen. Die Arbeit endet mit einer Schlussbetrachtung des rechtlichen Rahmens.