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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Personal und Organisation, Note: 1,5, Sprache: Deutsch, Abstract: Dass Irren menschlich ist, erleben wir in vielen Lebenslagen. Doch auf dem Arbeitsplatz muss einem bewusst sein, dass selbst irrtumlich erzeugter Schaden nicht ohne Folgen bleiben kann. Doch welches Ausma der Strafe ist an dieser Stelle angemessen? Dabei spielen die Umstande bei der Entstehung des Schadens eine entscheidende Rolle. Auch das Wollen oder Nichtwollen ist in solchen Situationen entscheidend. Ein kleines Beispiel zur Veranschaulichung dieser verzwickten Lage: Die Sekretarin stellt die halbvolle Kaffeetasse unmittelbar neben dem Drucker ab, kippt diese aus Unachtsamkeit um und der Kaffee lauft in den Drucker und beschadigt ihn. An dieser Stelle stellt sich die Frage: Wer haftet fur den Schaden? In der folgenden Hausarbeit geht es um die Haftung des Arbeitnehmers fur Schaden an Arbeitsmitteln. Dabei werden die verschiedenen Haftungssgrade der Fahrlassigkeit unterschieden. Zusammenfassend lasst sich sagen, dass der Arbeitnehmer fur das Eigentum seines Arbeitgebers eine Obhut- und Bewahrungspflicht hat. Von groer Bedeutung ist an dieser Stelle die Entscheidung uber die Wahl der Schwere der fahrlassigen Handlung. Denn diese leitet dann ein entsprechendes Verfahren ein. Fur den jeweiligen Arbeitnehmer gilt, dass er stets nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln hat. Bei einem vorsatzlich verursachten Schaden muss in jedem Fall mit einer entsprechenden Strafe gerechnet werden. Ein Verhalten bei dem der Handelnde den Erfolg seines Verhaltens voraussieht und bewusst herbeifuhrt, wird in Zivilrecht als rechtwidriges Verhalten bezeichnet. Aufgrund dessen haftet fur Vorsatz immer der Schuldner. Fur den Arbeitgeber gibt es ausnahmslos keine anteilige Haftung. Es liegt auerhalb seiner Verantwortung fur vorsatzliche Schaden seines Arbeitnehmers aufzukommen. Deswegen steht hier der Schutz des Arbeitgebers im Vordergrund. Eine fahrlassige Handlu
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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Personal und Organisation, Note: 1,5, Sprache: Deutsch, Abstract: Dass Irren menschlich ist, erleben wir in vielen Lebenslagen. Doch auf dem Arbeitsplatz muss einem bewusst sein, dass selbst irrtumlich erzeugter Schaden nicht ohne Folgen bleiben kann. Doch welches Ausma der Strafe ist an dieser Stelle angemessen? Dabei spielen die Umstande bei der Entstehung des Schadens eine entscheidende Rolle. Auch das Wollen oder Nichtwollen ist in solchen Situationen entscheidend. Ein kleines Beispiel zur Veranschaulichung dieser verzwickten Lage: Die Sekretarin stellt die halbvolle Kaffeetasse unmittelbar neben dem Drucker ab, kippt diese aus Unachtsamkeit um und der Kaffee lauft in den Drucker und beschadigt ihn. An dieser Stelle stellt sich die Frage: Wer haftet fur den Schaden? In der folgenden Hausarbeit geht es um die Haftung des Arbeitnehmers fur Schaden an Arbeitsmitteln. Dabei werden die verschiedenen Haftungssgrade der Fahrlassigkeit unterschieden. Zusammenfassend lasst sich sagen, dass der Arbeitnehmer fur das Eigentum seines Arbeitgebers eine Obhut- und Bewahrungspflicht hat. Von groer Bedeutung ist an dieser Stelle die Entscheidung uber die Wahl der Schwere der fahrlassigen Handlung. Denn diese leitet dann ein entsprechendes Verfahren ein. Fur den jeweiligen Arbeitnehmer gilt, dass er stets nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln hat. Bei einem vorsatzlich verursachten Schaden muss in jedem Fall mit einer entsprechenden Strafe gerechnet werden. Ein Verhalten bei dem der Handelnde den Erfolg seines Verhaltens voraussieht und bewusst herbeifuhrt, wird in Zivilrecht als rechtwidriges Verhalten bezeichnet. Aufgrund dessen haftet fur Vorsatz immer der Schuldner. Fur den Arbeitgeber gibt es ausnahmslos keine anteilige Haftung. Es liegt auerhalb seiner Verantwortung fur vorsatzliche Schaden seines Arbeitnehmers aufzukommen. Deswegen steht hier der Schutz des Arbeitgebers im Vordergrund. Eine fahrlassige Handlu