Readings Newsletter
Become a Readings Member to make your shopping experience even easier.
Sign in or sign up for free!
You’re not far away from qualifying for FREE standard shipping within Australia
You’ve qualified for FREE standard shipping within Australia
The cart is loading…
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 13,3, Fachhochschule der Sachsischen Verwaltung Meissen, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Erwerb einer eigenen Wohnung ist ein weitverbreiteter Wunsch, denn mit dem Leben in den eigenen vier Wanden wird vor allem Unabhangigkeit und Freiheit assoziiert. Ausserdem geniessen Eigentumswohnungen den Ruf als meist krisensichere und risikolose Geldanlage, besonders vor dem Hintergrund wirtschaftlich unsicherer Zeiten. Des Weiteren ist der Kauf einer Eigentumswohnung mit der Aussicht auf ein mietfreies Leben verbunden und damit ein wichtiger Faktor fur eine geregelte Altersvorsorge. Andererseits sind mit dem Besitz einer Eigentumswohnung auch Pflichten verbunden, die den Wohnungseigentumer in die Verantwortung nehmen. Die Mitwirkung in der sog. Wohnungseigentumergemeinschaft oder die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums durch einen Verwalter bergen Konfliktpotential und appellieren an die Konsensfahigkeit aller Wohnungseigentumer. Auch wenn in Wohneigentumsfragen mit dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) eine umfangreiche rechtliche Ausgestaltung gegeben ist, gibt es, speziell vor dem Hintergrund der WEG-Novellierung zum 01.07.2007, noch offene Fragen bei WEGRechtsstreitigkeiten. Insbesondere ist dabei die unbefriedigende Rechtsprechung zur Klagebefugnis von Wohnungseigentumern anzufuhren. Die vorliegende Seminararbeit soll dem Leser deshalb die rechtlichen Strukturen des WEG naher bringen. Es werden insbesondere der Begriff des Wohnungseigentums unter Berucksichtigung der Unterscheidung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum betrachtet, sowie die an der Verwaltung des Wohneigentums beteiligten Parteien und Organe erlautert. Ausserdem wird auf die schon angesprochene Klagebefugnis in WEG-Streitigkeiten eingegangen, insbesondere fur den einzelnen Wohnungseigentumer im Klageverfahren gegen nachbarliche Bauvorhaben.
$9.00 standard shipping within Australia
FREE standard shipping within Australia for orders over $100.00
Express & International shipping calculated at checkout
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 13,3, Fachhochschule der Sachsischen Verwaltung Meissen, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Erwerb einer eigenen Wohnung ist ein weitverbreiteter Wunsch, denn mit dem Leben in den eigenen vier Wanden wird vor allem Unabhangigkeit und Freiheit assoziiert. Ausserdem geniessen Eigentumswohnungen den Ruf als meist krisensichere und risikolose Geldanlage, besonders vor dem Hintergrund wirtschaftlich unsicherer Zeiten. Des Weiteren ist der Kauf einer Eigentumswohnung mit der Aussicht auf ein mietfreies Leben verbunden und damit ein wichtiger Faktor fur eine geregelte Altersvorsorge. Andererseits sind mit dem Besitz einer Eigentumswohnung auch Pflichten verbunden, die den Wohnungseigentumer in die Verantwortung nehmen. Die Mitwirkung in der sog. Wohnungseigentumergemeinschaft oder die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums durch einen Verwalter bergen Konfliktpotential und appellieren an die Konsensfahigkeit aller Wohnungseigentumer. Auch wenn in Wohneigentumsfragen mit dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) eine umfangreiche rechtliche Ausgestaltung gegeben ist, gibt es, speziell vor dem Hintergrund der WEG-Novellierung zum 01.07.2007, noch offene Fragen bei WEGRechtsstreitigkeiten. Insbesondere ist dabei die unbefriedigende Rechtsprechung zur Klagebefugnis von Wohnungseigentumern anzufuhren. Die vorliegende Seminararbeit soll dem Leser deshalb die rechtlichen Strukturen des WEG naher bringen. Es werden insbesondere der Begriff des Wohnungseigentums unter Berucksichtigung der Unterscheidung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum betrachtet, sowie die an der Verwaltung des Wohneigentums beteiligten Parteien und Organe erlautert. Ausserdem wird auf die schon angesprochene Klagebefugnis in WEG-Streitigkeiten eingegangen, insbesondere fur den einzelnen Wohnungseigentumer im Klageverfahren gegen nachbarliche Bauvorhaben.