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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,0, Universitat des Saarlandes (Rechtswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Erdal GmbH & Co. KG (E. KG) hat sich seit ihrer wirtschaftlichen Gesundung und nach Geschaftsubernahme der Bruder Erdale und Erdukan Turcise ausschliesslich auf zwei Kundenkreise konzentriert: Speditionen und oeffentliche Fuhrunternehmen (B2B-Modell). Die Bruder sind beide einzelvertretungsberechtigte Geschaftsfuhrer der Erdal GmbH als Komplementarin der E. KG. Zudem sind sie die Kommanditisten der E. KG. E. KG beschaftigt 143 Mitarbeiter, davon 16 im EU-Ausland (F, FIN, S) auf Provisionsbasis. Die Abmahnung der Werner & Mertz GmbH (W. & M. GmbH) wegen Verletzung des Markenrechts zwingt zu umfassenden UEberlegungen und Handlungen. Im Rahmen der Abmahnung wird E. KG die unrechtmassige Benutzung des Namens Erdal als geschaftliche Bezeichnung, der Bezeichnung REX, des Frosch-Logos zur Kennzeichnung der Waren und eine rechtsverletzende Kombination (Frosch-Logo und Erdal ) jeweils mit Verwechslungsgefahr vorge-worfen. Die ausschliesslichen Rechte des Inhabers (W. & M. GmbH) werden geltend gemacht. Die Abmahnung besteht aus der Unterlassungsaufforderung bzw. einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklarung zum Zwecke einer aussergerichtlichen Streitbeilegung1, die bis spatestens 27.03.2013 rechtsverbindlich abgezeichnet werden soll (Markenschutz 1). b. Nicht Inhalt der Abmahnung ist die Benutzung der Bezeichnung ERDAL und AUTO-REX als eingetragene Marken. Hier bestehen moeglicherweise weitere Risiken durch unsachgemasse Benutzung, die es hinsichtlich einer Verwechslungsgefahr und Verwasserung zu uberprufen gilt (Markenschutz 2). c. Die Terminsetzung zur Abzeichnung der Erklarungen gibt bereits eine zeitliche Direktive fur die Handlungsalternativen, um das Haftungsrisiko2 rechtlich zu minimieren und betriebswirtschaftl
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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,0, Universitat des Saarlandes (Rechtswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Erdal GmbH & Co. KG (E. KG) hat sich seit ihrer wirtschaftlichen Gesundung und nach Geschaftsubernahme der Bruder Erdale und Erdukan Turcise ausschliesslich auf zwei Kundenkreise konzentriert: Speditionen und oeffentliche Fuhrunternehmen (B2B-Modell). Die Bruder sind beide einzelvertretungsberechtigte Geschaftsfuhrer der Erdal GmbH als Komplementarin der E. KG. Zudem sind sie die Kommanditisten der E. KG. E. KG beschaftigt 143 Mitarbeiter, davon 16 im EU-Ausland (F, FIN, S) auf Provisionsbasis. Die Abmahnung der Werner & Mertz GmbH (W. & M. GmbH) wegen Verletzung des Markenrechts zwingt zu umfassenden UEberlegungen und Handlungen. Im Rahmen der Abmahnung wird E. KG die unrechtmassige Benutzung des Namens Erdal als geschaftliche Bezeichnung, der Bezeichnung REX, des Frosch-Logos zur Kennzeichnung der Waren und eine rechtsverletzende Kombination (Frosch-Logo und Erdal ) jeweils mit Verwechslungsgefahr vorge-worfen. Die ausschliesslichen Rechte des Inhabers (W. & M. GmbH) werden geltend gemacht. Die Abmahnung besteht aus der Unterlassungsaufforderung bzw. einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklarung zum Zwecke einer aussergerichtlichen Streitbeilegung1, die bis spatestens 27.03.2013 rechtsverbindlich abgezeichnet werden soll (Markenschutz 1). b. Nicht Inhalt der Abmahnung ist die Benutzung der Bezeichnung ERDAL und AUTO-REX als eingetragene Marken. Hier bestehen moeglicherweise weitere Risiken durch unsachgemasse Benutzung, die es hinsichtlich einer Verwechslungsgefahr und Verwasserung zu uberprufen gilt (Markenschutz 2). c. Die Terminsetzung zur Abzeichnung der Erklarungen gibt bereits eine zeitliche Direktive fur die Handlungsalternativen, um das Haftungsrisiko2 rechtlich zu minimieren und betriebswirtschaftl