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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Magisterarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - Neuere Geschichte, Note: 2,0, Universitat Potsdam (Historisches Institut), Sprache: Deutsch, Abstract: Am 2. Oktober 1991 hoerten zwei bis dato eng miteinander verbundene Institutionen auf zu existieren. Dabei handelte es sich zum Einen um die Nationale Volksarmee (NVA) und zum Anderen um das Ministerium fur Staatssicherheit (MfS), dessen Aufgabe unter Anderem darin bestand, die NVA und ihre Angehoerigen zu uberwachen. Dabei ging es nicht nur um die Abwehr von Spionagetatigkeiten anderer Geheimdienste, sondern auch um die UEberprufung der Soldaten hinsichtlich ihrer politischen Zuverlassigkeit. Zur Erfullung dieser Aufgabe bediente sich die Hauptabteilung I (HA-I), die zum Ende der 80er Jahre mit ca. 2.000 hauptamtlichen Mitarbeitern zu den personell starksten Abteilungen des MfS zahlte, beispielsweise eines dichten Netzes an inoffiziellen Mitarbeitern (IM). Das Absicherungsverhaltnis, die so genannte IM-Dichte, lag im Idealfall bei ca. 1:20. Auf 20 Soldaten kam demnach ein IM. In strategisch wichtigen Einheiten, wie zum Beispiel im Funk- und Chiffrierdienst, sowie bei den Grenztruppen, war das Absicherungsverhaltnis weitaus hoeher. Die Grunde dafur sind beispielsweise in der Tatsache zu suchen, dass das Chiffrierwesen im Blickfeld auslandischer Geheimdienste lag oder dass sich ein Soldat, der in grenzsichernden Einheiten diente, in pradestinierter Position fur eine Fahnenflucht befand. Die Staatssicherheit misstraute ihrer Natur nach Allem und Jedem. Jede kleinste Normabweichung war operativ bedeutsam und konnte als Widerstand gewertet werden. Dabei ist zu beachten, dass der Widerstandsbegriff der Staatssicherheit ein Anderer war, als der, welcher in der vorliegenden Arbeit verwandt werden wird. Die Quellenlage deutet darauf hin, dass aus Sicht des MfS alles als Widerstand gelten konnte, frei nach dem Prinzip wer nicht fur Uns ist, ist gegen Uns. So finden sich im Archiv der Bundesbeauf
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Magisterarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - Neuere Geschichte, Note: 2,0, Universitat Potsdam (Historisches Institut), Sprache: Deutsch, Abstract: Am 2. Oktober 1991 hoerten zwei bis dato eng miteinander verbundene Institutionen auf zu existieren. Dabei handelte es sich zum Einen um die Nationale Volksarmee (NVA) und zum Anderen um das Ministerium fur Staatssicherheit (MfS), dessen Aufgabe unter Anderem darin bestand, die NVA und ihre Angehoerigen zu uberwachen. Dabei ging es nicht nur um die Abwehr von Spionagetatigkeiten anderer Geheimdienste, sondern auch um die UEberprufung der Soldaten hinsichtlich ihrer politischen Zuverlassigkeit. Zur Erfullung dieser Aufgabe bediente sich die Hauptabteilung I (HA-I), die zum Ende der 80er Jahre mit ca. 2.000 hauptamtlichen Mitarbeitern zu den personell starksten Abteilungen des MfS zahlte, beispielsweise eines dichten Netzes an inoffiziellen Mitarbeitern (IM). Das Absicherungsverhaltnis, die so genannte IM-Dichte, lag im Idealfall bei ca. 1:20. Auf 20 Soldaten kam demnach ein IM. In strategisch wichtigen Einheiten, wie zum Beispiel im Funk- und Chiffrierdienst, sowie bei den Grenztruppen, war das Absicherungsverhaltnis weitaus hoeher. Die Grunde dafur sind beispielsweise in der Tatsache zu suchen, dass das Chiffrierwesen im Blickfeld auslandischer Geheimdienste lag oder dass sich ein Soldat, der in grenzsichernden Einheiten diente, in pradestinierter Position fur eine Fahnenflucht befand. Die Staatssicherheit misstraute ihrer Natur nach Allem und Jedem. Jede kleinste Normabweichung war operativ bedeutsam und konnte als Widerstand gewertet werden. Dabei ist zu beachten, dass der Widerstandsbegriff der Staatssicherheit ein Anderer war, als der, welcher in der vorliegenden Arbeit verwandt werden wird. Die Quellenlage deutet darauf hin, dass aus Sicht des MfS alles als Widerstand gelten konnte, frei nach dem Prinzip wer nicht fur Uns ist, ist gegen Uns. So finden sich im Archiv der Bundesbeauf