Ottos II. und Theophanus Heiratsurkunde: Die Untersuchung der Diplome DD O. II. 21 und DD O. II. 76, ihre Kontextualisierung in die Zeit Ottonischer Herrschaft und eine Auseinandersetzung mit deren eigentlichem Rechtsinhalt
Markus Biewald
Ottos II. und Theophanus Heiratsurkunde: Die Untersuchung der Diplome DD O. II. 21 und DD O. II. 76, ihre Kontextualisierung in die Zeit Ottonischer Herrschaft und eine Auseinandersetzung mit deren eigentlichem Rechtsinhalt
Markus Biewald
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Lander - Mittelalter, Fruhe Neuzeit, Note: 1,7, Universitat Leipzig (Historisches Seminar), Veranstaltung: Die Bezeichnungen von europaischen Herrschern und Herrscherinnen in zeitgenoessischen Quellen (10.-12. Jhdt.), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Erforschung des Mittelalters stutzt sich, sieht man von Ausgrabungen diverser Burgen und dementsprechenden archaologischen Untersuchungen ab, im Wesentlichen auf schriftliche Quellen. Neben Viten und Chroniken stellen die Diplome, die Urkunden der weltlichen und geistlichen Grossen, eine unverzichtbare Fulle von Informationen fur die Mediavistik dar. Fur die Zeitgenossen waren sie ebenfalls ein unerlassliches Gut, galten sie doch inhaltlich nicht nur der Rechtsverbindlichkeit und Legitimierung von Schenkungen, Gewahrung des Munzrechts oder Klostergrundungen. Auch waren sie Ausdruck der Beziehung der jeweiligen Herrscher zu ihren Untertanen und fungierten u.a. durch das Siegel, das Herrschermonogramm und die aufwendig gestaltete Elongata, zusammengefasst also durch die aussere Erscheinung, als Vermittlungsobjekt zwischen jenen Parteien im System mittelalterlicher Koenigsherrschaft. Zustandig fur die Entstehung und Anfertigung der Diplome war in erster Linie die capella regis, die Hofkapelle, mit dem ihr an der Spitze stehenden Erzkapellan. Aus ihr entstand spater die Kanzlei, welche eine der wichtigsten, Institutionen des Reisekoenigtums im Ottonischen Zeitalter des 10. und 11. Jhdt. war. Als nennenswert erweist sich aus jener Zeit nicht nur der fur die Diplomatik nicht unbedeutende Umstand der Veranderung des Urkundensiegels, sondern auch die sogenannte Heiratsurkunde Ottos II. und Theophanu aus dem Jahre 972. Sie macht auf unverkennbare Weise die politischen und kulturellen Beziehungen des Ottonischen mit dem Ostroemischen Reich deutlich, obgleich ihr Inhalt und der, einer sich ihr thematisch
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