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Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: 2,0, Gottfried Wilhelm Leibniz Universitat Hannover, Veranstaltung: Diplom, 52 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In Artikel 20a des Grundgesetzes heit es: Der Staat schutzt auch in Verantwortung fur die kunftigen Generationen die naturlichen Lebensgrundlagen … . Nachhaltige Energieversorgung ist eines der wichtigen Ziele der Politik. Auch zukunftige Energieversorgung sollte unter Berucksichtigung okologischer Ziele und gleichzeitigen wirtschaftlichen Wachstums realisiert werden. Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom 1. April 2000 hat die Bundesregierung ein wirksames Instrument fur den Ausbau Erneuerbarer Energien (EE) und damit sowohl fur nachhaltige Energieversorgung als auch fur mehr Klimaschutz geschaffen. Dies steht im Einklang mit dem Richtziel der Europaischen Union (EU) und dem Kyoto-Protokoll . Der Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten EU-Energieverbrauch soll sich bis 2010 auf 12 % verdoppeln, der EE-Anteil an der Stromproduktion der gesamten EU soll von knapp 14 % im Jahr 1997 auf rund 22 % im Jahr 2010 steigen. Um dieses Ziel zu erreichen, sind in der Richtlinie 2001/77/EG fur alle EU-Mitgliedsstaaten individuelle Richtziele festgelegt, je nach Stand der technischen Entwicklung und den damals aktuellen Anteilen der erneuerbaren Energie. Das Richtziel fur Deutschland lag bei einer Steigerung von rund 6,25 % im Jahr 2000 auf 12,5 % bis 2010. Die Einfuhrung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes am 01.04.2000 hat zu einem deutlichen Aufschwung der stromerzeugenden Technologien zur Nutzung der regenerativen Energiequellen in Deutschland gefuhrt. Der Anteil der EE am gesamten Stromverbrauch in Deutschland ist von 6,3 % im Jahr 2000 auf rund 11,6 % im Jahr 2007 gestiegen. Die EEG-Ausbauziele sind schon im Jahr 2007 uberschritten worden. Der EE-Anteil am Bruttostromverbrauch wurde fur 2007 mit 13 % Grenze prognostiziert.
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Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: 2,0, Gottfried Wilhelm Leibniz Universitat Hannover, Veranstaltung: Diplom, 52 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: In Artikel 20a des Grundgesetzes heit es: Der Staat schutzt auch in Verantwortung fur die kunftigen Generationen die naturlichen Lebensgrundlagen … . Nachhaltige Energieversorgung ist eines der wichtigen Ziele der Politik. Auch zukunftige Energieversorgung sollte unter Berucksichtigung okologischer Ziele und gleichzeitigen wirtschaftlichen Wachstums realisiert werden. Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom 1. April 2000 hat die Bundesregierung ein wirksames Instrument fur den Ausbau Erneuerbarer Energien (EE) und damit sowohl fur nachhaltige Energieversorgung als auch fur mehr Klimaschutz geschaffen. Dies steht im Einklang mit dem Richtziel der Europaischen Union (EU) und dem Kyoto-Protokoll . Der Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten EU-Energieverbrauch soll sich bis 2010 auf 12 % verdoppeln, der EE-Anteil an der Stromproduktion der gesamten EU soll von knapp 14 % im Jahr 1997 auf rund 22 % im Jahr 2010 steigen. Um dieses Ziel zu erreichen, sind in der Richtlinie 2001/77/EG fur alle EU-Mitgliedsstaaten individuelle Richtziele festgelegt, je nach Stand der technischen Entwicklung und den damals aktuellen Anteilen der erneuerbaren Energie. Das Richtziel fur Deutschland lag bei einer Steigerung von rund 6,25 % im Jahr 2000 auf 12,5 % bis 2010. Die Einfuhrung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes am 01.04.2000 hat zu einem deutlichen Aufschwung der stromerzeugenden Technologien zur Nutzung der regenerativen Energiequellen in Deutschland gefuhrt. Der Anteil der EE am gesamten Stromverbrauch in Deutschland ist von 6,3 % im Jahr 2000 auf rund 11,6 % im Jahr 2007 gestiegen. Die EEG-Ausbauziele sind schon im Jahr 2007 uberschritten worden. Der EE-Anteil am Bruttostromverbrauch wurde fur 2007 mit 13 % Grenze prognostiziert.