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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Sozialpadagogik / Sozialarbeit, Note: 1,5, Fachhochschule Potsdam, Sprache: Deutsch, Abstract: Es ist international anerkannt und in voelkerrechtlichen Dokumenten verankert, dass Menschen im Alter in einer besonderen Lebenssituation stehen, die auch eines besonderen Schutzes bedarf. Die Allgemeine Erklarung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (Art. 25) benennt die Sicherheit im Alter als Menschenrecht. Art. 22 der Allgemeinen Erklarung und Art. 9 des Internationalen Paktes uber wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte erkennen daruber hinaus ein allgemeines Recht auf soziale Sicherheit an. Obwohl auch Artikel 3 des Grundgesetzes die Diskriminierung von Frauen verbietet und zudem einen Auftrag zur Foerderung von Frauen enthalt (vgl. Schubert 1993:20), sind immer noch Frauen unterproportional an Beitragen und Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung beteiligt. Die in den vergangenen Jahren zahlreich durchgefuhrten Reformen zur Anpassung der gesetzlichen Rentenversicherung an die veranderten demographischen und soziooekonomischen Rahmenbedingungen haben nicht zu einer Gleichstellung der Frauen (vgl. Buhlman 2003:29) und dem Abbau von Diskriminierung gefuhrt. Die Sozialpolitik der BRD lasst sich als eine Kombination aus dem konservativen und dem sozialdemokratischen Typ beschreiben. Kennzeichnend sind die umfangreichen staatlichen Sozialleistungen und verbandsfoermige, betriebliche und private Sozialpolitik. Der aus knapp zwei Dritteln aus Beitragen und zu mehr als einem Drittel aus Steuern finanzierte Sozialstaat mit dem Kernelement Sozialversicherung basiert auf der Basis von Versorgungs- und Fursorgeprinzipien und wird durch Einrichtungen der Sozialen Hilfe erganzt. Leistungen der Sozialhilfe sind das bedurftigkeitsgeprufte Grundeinkommen und beitragsabhangige Sozialleistungen wie z. B. Altersrenten und Arbeitslosengeld. Die Sozialpolitik der BRD basiert parteipolitisch auf zwei Sozialstaatsparteien: d
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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Sozialpadagogik / Sozialarbeit, Note: 1,5, Fachhochschule Potsdam, Sprache: Deutsch, Abstract: Es ist international anerkannt und in voelkerrechtlichen Dokumenten verankert, dass Menschen im Alter in einer besonderen Lebenssituation stehen, die auch eines besonderen Schutzes bedarf. Die Allgemeine Erklarung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (Art. 25) benennt die Sicherheit im Alter als Menschenrecht. Art. 22 der Allgemeinen Erklarung und Art. 9 des Internationalen Paktes uber wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte erkennen daruber hinaus ein allgemeines Recht auf soziale Sicherheit an. Obwohl auch Artikel 3 des Grundgesetzes die Diskriminierung von Frauen verbietet und zudem einen Auftrag zur Foerderung von Frauen enthalt (vgl. Schubert 1993:20), sind immer noch Frauen unterproportional an Beitragen und Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung beteiligt. Die in den vergangenen Jahren zahlreich durchgefuhrten Reformen zur Anpassung der gesetzlichen Rentenversicherung an die veranderten demographischen und soziooekonomischen Rahmenbedingungen haben nicht zu einer Gleichstellung der Frauen (vgl. Buhlman 2003:29) und dem Abbau von Diskriminierung gefuhrt. Die Sozialpolitik der BRD lasst sich als eine Kombination aus dem konservativen und dem sozialdemokratischen Typ beschreiben. Kennzeichnend sind die umfangreichen staatlichen Sozialleistungen und verbandsfoermige, betriebliche und private Sozialpolitik. Der aus knapp zwei Dritteln aus Beitragen und zu mehr als einem Drittel aus Steuern finanzierte Sozialstaat mit dem Kernelement Sozialversicherung basiert auf der Basis von Versorgungs- und Fursorgeprinzipien und wird durch Einrichtungen der Sozialen Hilfe erganzt. Leistungen der Sozialhilfe sind das bedurftigkeitsgeprufte Grundeinkommen und beitragsabhangige Sozialleistungen wie z. B. Altersrenten und Arbeitslosengeld. Die Sozialpolitik der BRD basiert parteipolitisch auf zwei Sozialstaatsparteien: d