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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1, Wirtschafts- und Sozialakademie der Arbeitnehmerkammer Bremen gGmbH, Sprache: Deutsch, Abstract: Im bestehenden Wirtschaftssystem muss ein Unternehmer, welcher vor einer Grundung seiner Unternehmung steht, nicht nur organisatorische Plane, finanzielle Mittel und eine Geschaftsidee besitzen, er muss sich auch fur eine Rechtsform seiner Unternehmung entscheiden. Auch bestehende Unternehmen koennen noch vor solch konstitutive Entscheidungen, wie die Wahl einer neuen Rechtsform, gestellt werden. Beispiele hierfur waren Zusammenschlusse mehrerer Unternehmungen oder aber auch die UEbernahme eines Unternehmens durch Erbantritt.1 Auf welche Rechtsform die Entscheidung letztendlich fallt, liegt mehr oder minder an der freien Wahl des Unternehmers und an den gegebenen Umstanden, die dem Unternehmer zu seiner Entscheidung begleiten. Zu den genannten Umstanden und auch zu den eigentlichen Interessen des Unternehmers selbst, gehoeren Merkmale wie zum Beispiel die Moeglichkeit der Kapitalaufbringung, das Haftungsrisiko, die Geschaftsfuhrungsbefugnisse, die Beteiligungen bei Gewinn oder Verlust und die unterschiedliche steuerliche Belastung. Um all diesen verschiedenen Interessen gerecht zu werden, hat der Gesetzgeber mehrere Rechtsformen erstellt, welche sich in den einzelnen Merkmalen unterscheiden.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1, Wirtschafts- und Sozialakademie der Arbeitnehmerkammer Bremen gGmbH, Sprache: Deutsch, Abstract: Im bestehenden Wirtschaftssystem muss ein Unternehmer, welcher vor einer Grundung seiner Unternehmung steht, nicht nur organisatorische Plane, finanzielle Mittel und eine Geschaftsidee besitzen, er muss sich auch fur eine Rechtsform seiner Unternehmung entscheiden. Auch bestehende Unternehmen koennen noch vor solch konstitutive Entscheidungen, wie die Wahl einer neuen Rechtsform, gestellt werden. Beispiele hierfur waren Zusammenschlusse mehrerer Unternehmungen oder aber auch die UEbernahme eines Unternehmens durch Erbantritt.1 Auf welche Rechtsform die Entscheidung letztendlich fallt, liegt mehr oder minder an der freien Wahl des Unternehmers und an den gegebenen Umstanden, die dem Unternehmer zu seiner Entscheidung begleiten. Zu den genannten Umstanden und auch zu den eigentlichen Interessen des Unternehmers selbst, gehoeren Merkmale wie zum Beispiel die Moeglichkeit der Kapitalaufbringung, das Haftungsrisiko, die Geschaftsfuhrungsbefugnisse, die Beteiligungen bei Gewinn oder Verlust und die unterschiedliche steuerliche Belastung. Um all diesen verschiedenen Interessen gerecht zu werden, hat der Gesetzgeber mehrere Rechtsformen erstellt, welche sich in den einzelnen Merkmalen unterscheiden.