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Fachbuch aus dem Jahr 2012 im Fachbereich BWL - Bank, Borse, Versicherung, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Bundesanstalt fur Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat nach langerer Konsultationsphase am 20. Dezember 2005 erstmals die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) veroffentlicht, die inzwischen durch das RS BaFin 5/2007 (1. MaRisk-Novelle); das RS BaFin 15/2009(BA) vom 14.08.2009 (2. MaRisk-Novelle) und das RS BaFin 11/2010(BA) vom 15.12.2010 (3. MaRisk-Novelle) Neufassungen erfahren haben. Die BaFin betont in ihrem ersten Ubersendungsschreiben an die Verbande der Kreditwirtschaft1 vom 20.12.2005, dass vor allem die Mitwirkung des MaRisk- Fachgremiums dazu beigetragen hat, die Anforderungen an die Praxis anzupassen und daruber hinaus zu flexibilisieren. Die MaRisk stellen daruber hinaus den zentralen Baustein fur die neue qualitative Aufsicht in Deutschland dar und sollen einen Paradigmenwechsel einlauten von einer eher traditionell Regel-basierten Aufsicht zu einer Prinzipien-orientierten Aufsicht, der sowohl Form und Stil der Regulierung als auch die bankaufsichtliche Praxis verandern wird. Die Entwicklung von einer eher quantitativ gepragten zu einer mehr qualitativen Bankenaufsicht durfte mit diesem Schritt also weiter vorangekommen sein. Es wird auch darauf hingewiesen, dass den Instituten durch Offnungsklauseln vielfaltige Gestaltungsspielraume eingeraumt werden, die deren Eigenverantwortung starken. Es wird auch erwartet, dass die neue Aufsichtsphilosophie dann erfolgreich sein wird, wenn die gegebenen Gestaltungsraume auf sachgerechte Weise von den Instituten mit Leben gefullt werden und alle Beteiligten (Institute, Aufsicht, Prufer) ihrer neuen Rolle gerecht werden und beispielsweise auch die Prufer ihre Prufungshandlungen verstarkt risikoorientiert vornehmen. Besonderes Gewicht legt die BaFin auf diesen Aspekt und betont, dass angemessene risikogewichtete Prufungsfeststellungen nur dann angemessen getroffen werden konnen, wenn
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Fachbuch aus dem Jahr 2012 im Fachbereich BWL - Bank, Borse, Versicherung, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Bundesanstalt fur Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat nach langerer Konsultationsphase am 20. Dezember 2005 erstmals die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) veroffentlicht, die inzwischen durch das RS BaFin 5/2007 (1. MaRisk-Novelle); das RS BaFin 15/2009(BA) vom 14.08.2009 (2. MaRisk-Novelle) und das RS BaFin 11/2010(BA) vom 15.12.2010 (3. MaRisk-Novelle) Neufassungen erfahren haben. Die BaFin betont in ihrem ersten Ubersendungsschreiben an die Verbande der Kreditwirtschaft1 vom 20.12.2005, dass vor allem die Mitwirkung des MaRisk- Fachgremiums dazu beigetragen hat, die Anforderungen an die Praxis anzupassen und daruber hinaus zu flexibilisieren. Die MaRisk stellen daruber hinaus den zentralen Baustein fur die neue qualitative Aufsicht in Deutschland dar und sollen einen Paradigmenwechsel einlauten von einer eher traditionell Regel-basierten Aufsicht zu einer Prinzipien-orientierten Aufsicht, der sowohl Form und Stil der Regulierung als auch die bankaufsichtliche Praxis verandern wird. Die Entwicklung von einer eher quantitativ gepragten zu einer mehr qualitativen Bankenaufsicht durfte mit diesem Schritt also weiter vorangekommen sein. Es wird auch darauf hingewiesen, dass den Instituten durch Offnungsklauseln vielfaltige Gestaltungsspielraume eingeraumt werden, die deren Eigenverantwortung starken. Es wird auch erwartet, dass die neue Aufsichtsphilosophie dann erfolgreich sein wird, wenn die gegebenen Gestaltungsraume auf sachgerechte Weise von den Instituten mit Leben gefullt werden und alle Beteiligten (Institute, Aufsicht, Prufer) ihrer neuen Rolle gerecht werden und beispielsweise auch die Prufer ihre Prufungshandlungen verstarkt risikoorientiert vornehmen. Besonderes Gewicht legt die BaFin auf diesen Aspekt und betont, dass angemessene risikogewichtete Prufungsfeststellungen nur dann angemessen getroffen werden konnen, wenn