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This title is printed to order. This book may have been self-published. If so, we cannot guarantee the quality of the content. In the main most books will have gone through the editing process however some may not. We therefore suggest that you be aware of this before ordering this book. If in doubt check either the author or publisher’s details as we are unable to accept any returns unless they are faulty. Please contact us if you have any questions.
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 1,0, FernUniversitat Hagen, Sprache: Deutsch, Abstract: Im theoretischen Teil der vorliegenden Bachelorarbeit werden Ziele und Methoden der Rechtsvergleichung (unter besonderer Berucksichtigung des Gesellschaftsrechts)dargestellt. Der Hauptteil - der Debt-Equity-Swap (DES), also die Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital - bezieht sich auf die rechtsvergleichende Untersuchung dieses Sanierungsinstruments. Dabei werden bei jeder der untersuchten Rechtsordnung zunachst die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Modalitaten aufgezeigt, um dann in den anschliessenden Zwischenfazits funktionale Analysen vorzunehmen. Im Fokus der Durchfuhrung einer DES-Transaktion steht regelmassig eine sanierungsbedurftige Gesellschaft. Als Instrument der Unternehmensfinanzierung und bilanziellen Restrukturierung kann der DES fur die Krisenbewaltigung eines Unternehmens eine grosse Bedeutung erlangen. Mit unterschiedlich hohen Hurden ist der DES in jeder der hier betrachteten Rechtsordnungen durchfuhrbar. Um beurteilen zu koennen, inwiefern durch die Transaktion tatsachlich eine Sanierung bewirkt bzw. zu einer solchen beigetragen werden kann, befasst sich die vorliegende Arbeit mit deren einzelnen Voraussetzungen in den jeweiligen Rechtsordnungen und zwar in der Gesamtheit ihrer gesellschafts- und insolvenzrechtlichen Vorschriften. So galt es in Deutschland bis vor kurzem mit Blick unter anderem auf das US-amerikanische Reorganisationsverfahren nach Chapter 11 die gesetzliche Grundlage fur erfolgreiche Sanierungen zu verbessern. Nun ist mit dem Inkrafttreten des ESUG am 01.03.2012 die Durchfuhrung von Debt-Equity-Swap im Insolvenzplanverfahren ausdrucklich vorgesehen. Daher wird auch in der vorliegenden Arbeit konsequent zwischen dem gesellschaftsrechtlichen und dem DES im Insolvenzplan unterschieden. Die Moeglichkeit der DES-Durchfuhrung in der
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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 1,0, FernUniversitat Hagen, Sprache: Deutsch, Abstract: Im theoretischen Teil der vorliegenden Bachelorarbeit werden Ziele und Methoden der Rechtsvergleichung (unter besonderer Berucksichtigung des Gesellschaftsrechts)dargestellt. Der Hauptteil - der Debt-Equity-Swap (DES), also die Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital - bezieht sich auf die rechtsvergleichende Untersuchung dieses Sanierungsinstruments. Dabei werden bei jeder der untersuchten Rechtsordnung zunachst die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Modalitaten aufgezeigt, um dann in den anschliessenden Zwischenfazits funktionale Analysen vorzunehmen. Im Fokus der Durchfuhrung einer DES-Transaktion steht regelmassig eine sanierungsbedurftige Gesellschaft. Als Instrument der Unternehmensfinanzierung und bilanziellen Restrukturierung kann der DES fur die Krisenbewaltigung eines Unternehmens eine grosse Bedeutung erlangen. Mit unterschiedlich hohen Hurden ist der DES in jeder der hier betrachteten Rechtsordnungen durchfuhrbar. Um beurteilen zu koennen, inwiefern durch die Transaktion tatsachlich eine Sanierung bewirkt bzw. zu einer solchen beigetragen werden kann, befasst sich die vorliegende Arbeit mit deren einzelnen Voraussetzungen in den jeweiligen Rechtsordnungen und zwar in der Gesamtheit ihrer gesellschafts- und insolvenzrechtlichen Vorschriften. So galt es in Deutschland bis vor kurzem mit Blick unter anderem auf das US-amerikanische Reorganisationsverfahren nach Chapter 11 die gesetzliche Grundlage fur erfolgreiche Sanierungen zu verbessern. Nun ist mit dem Inkrafttreten des ESUG am 01.03.2012 die Durchfuhrung von Debt-Equity-Swap im Insolvenzplanverfahren ausdrucklich vorgesehen. Daher wird auch in der vorliegenden Arbeit konsequent zwischen dem gesellschaftsrechtlichen und dem DES im Insolvenzplan unterschieden. Die Moeglichkeit der DES-Durchfuhrung in der