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Diplomarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Fachhochschule Worms, Sprache: Deutsch, Abstract: 1.1Problemstellung und Untersuchungsziel Jeder geschaftsfuhrende Gesellschafter sieht sich im Laufe seines Geschaftslebens mit der Frage konfrontiert wer das Unternehmen fortfuhren soll, wenn dieser das aktive Geschaft nicht mehr betreiben will oder nicht mehr betreiben kann. Eine fundierte und fruhzeitige Planung der Unternehmensnachfolge ist fur einen reibungslosen Generationenwechsel unerlasslich. Den Berechnungen des Institutes fur Mittelstandsforschung Bonn (IfM) zufolge, wurden und werden im Zeitraum 2010 bis 2014 jahrlich bei ca. 22.000 Unter-nehmen, davon ca. 95% Familienunternehmen, Unternehmensubertragungen durchfuhren. Laut einer Untersuchung des IfM Bonn liegen bei rund 95% aller Unternehmen in 2011 das Eigentum und die Leitung bei einer Person, bzw. das Eigentum bei Familienangehorigen und die Leitung bei einem Mitglied dieser Familie. Familienunternehmen sind somit in erste Linie von der Unternehmens-nachfolge betroffen. Viele Gesellschafter scheuen sich vor einer fruhzeitige Planung bzw. Abwicklung, weil sie sich uber die Gestaltung im Unklaren sind. Zum einen besteht die Moglichkeit der Ubertragung des Unternehmens von Todes wegen, wodurch diese im Wege der gesetzlichen oder der gewillkurten Erbfolge erfolgt. Zum anderen ist die Ubertragung auch zu Lebzeiten des Erblassers im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge an die Erben moglich. Bei der Ubertragung zu Lebzeiten, bestehen verschiedene Gestaltungsspielraume. In der Bundesrepublik Deutschland sind Ubertragungen von Unternehmen immer mit steuerlichen Konsequenzen verbunden, wodurch sich die Frage der optimalen Steuergestaltung stellt. Bei der Gestaltung ist nicht nur auf die steuerlichen Belange des bzw. der Erben abzustellen, da sich je nach Ubertragungsart und -zeitpunkt auch steuerliche Konsequenzen auf Ebene des Erblassers ergeben konnen.
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Diplomarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Fachhochschule Worms, Sprache: Deutsch, Abstract: 1.1Problemstellung und Untersuchungsziel Jeder geschaftsfuhrende Gesellschafter sieht sich im Laufe seines Geschaftslebens mit der Frage konfrontiert wer das Unternehmen fortfuhren soll, wenn dieser das aktive Geschaft nicht mehr betreiben will oder nicht mehr betreiben kann. Eine fundierte und fruhzeitige Planung der Unternehmensnachfolge ist fur einen reibungslosen Generationenwechsel unerlasslich. Den Berechnungen des Institutes fur Mittelstandsforschung Bonn (IfM) zufolge, wurden und werden im Zeitraum 2010 bis 2014 jahrlich bei ca. 22.000 Unter-nehmen, davon ca. 95% Familienunternehmen, Unternehmensubertragungen durchfuhren. Laut einer Untersuchung des IfM Bonn liegen bei rund 95% aller Unternehmen in 2011 das Eigentum und die Leitung bei einer Person, bzw. das Eigentum bei Familienangehorigen und die Leitung bei einem Mitglied dieser Familie. Familienunternehmen sind somit in erste Linie von der Unternehmens-nachfolge betroffen. Viele Gesellschafter scheuen sich vor einer fruhzeitige Planung bzw. Abwicklung, weil sie sich uber die Gestaltung im Unklaren sind. Zum einen besteht die Moglichkeit der Ubertragung des Unternehmens von Todes wegen, wodurch diese im Wege der gesetzlichen oder der gewillkurten Erbfolge erfolgt. Zum anderen ist die Ubertragung auch zu Lebzeiten des Erblassers im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge an die Erben moglich. Bei der Ubertragung zu Lebzeiten, bestehen verschiedene Gestaltungsspielraume. In der Bundesrepublik Deutschland sind Ubertragungen von Unternehmen immer mit steuerlichen Konsequenzen verbunden, wodurch sich die Frage der optimalen Steuergestaltung stellt. Bei der Gestaltung ist nicht nur auf die steuerlichen Belange des bzw. der Erben abzustellen, da sich je nach Ubertragungsart und -zeitpunkt auch steuerliche Konsequenzen auf Ebene des Erblassers ergeben konnen.