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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,7, Johannes Gutenberg-Universitat Mainz, 9 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: I. Einleitung UEberhangmandate entstehen seit 1949 bei fast jeder Bundestagswahl. Sie tauchten in den ersten vier Wahlen von 1949 bis 1961 und in den letzten sechs von 1980 bis 1998 auf. Nachdem es bei den Bundestagswahlen 1994 erstmals 16 UEberhangmandate gab, sechs waren bisher das hoechste gewesen, gerieten sie in heftige Kritik, da das Wahlergebnis sehr knapp war und nur durch die grosse Zahl von UEberhangmandaten entschieden werden konnte. Obwohl das Entstehen von UEberhangmandaten im Bundeswahlgesetz festgeschrieben ist und sie somit verfassungskonform sind, fordern Kritiker ihre Abschaffung bzw. einen Ausgleich fur die Parteien, die keine oder nur wenige UEberhangmandate erreichen konnten. Das Bundesverfassungsgericht musste sich deshalb fortwahrend mit Klagen gegen die Verfassungswidrigkeit von UEberhangmandaten beschaftigen. In zwei Rechtssprechungen von 1994 und 1997 bestatigte es die Verfassungskonformitat von UEberhangmandaten und lehnte eine AEnderung des Bundeswahlgesetzes ab. Damit war die Kritik an den UEberhangmandaten aber nicht beendet. Die Diskussion flammte nach den Bundestagswahlen 1998 erneut auf, als wieder eine grosse Zahl, namlich 13 UEberhangmandate, auftauchten. In dieser Arbeit werden sowohl die Argumente der UEberhangmandatskritiker, als auch der Befurworter dargelegt und erlautert, mit welchen Argumenten das Bundesverfassungsgericht die UEberhangmandate verteidigt. Im ersten Teil wird kurz das besondere Wahlsystem der Bundesrepublik Deutschland dargestellt, da diese personalisierte Verhaltniswahl in der Diskussion von grosser Bedeutung ist. Der zweite Teil erlautert das Zustandekommen von UEberhangmandaten und inwieweit dieses im Bundeswahlgesetz festgeschriebene Element mit der W
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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,7, Johannes Gutenberg-Universitat Mainz, 9 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: I. Einleitung UEberhangmandate entstehen seit 1949 bei fast jeder Bundestagswahl. Sie tauchten in den ersten vier Wahlen von 1949 bis 1961 und in den letzten sechs von 1980 bis 1998 auf. Nachdem es bei den Bundestagswahlen 1994 erstmals 16 UEberhangmandate gab, sechs waren bisher das hoechste gewesen, gerieten sie in heftige Kritik, da das Wahlergebnis sehr knapp war und nur durch die grosse Zahl von UEberhangmandaten entschieden werden konnte. Obwohl das Entstehen von UEberhangmandaten im Bundeswahlgesetz festgeschrieben ist und sie somit verfassungskonform sind, fordern Kritiker ihre Abschaffung bzw. einen Ausgleich fur die Parteien, die keine oder nur wenige UEberhangmandate erreichen konnten. Das Bundesverfassungsgericht musste sich deshalb fortwahrend mit Klagen gegen die Verfassungswidrigkeit von UEberhangmandaten beschaftigen. In zwei Rechtssprechungen von 1994 und 1997 bestatigte es die Verfassungskonformitat von UEberhangmandaten und lehnte eine AEnderung des Bundeswahlgesetzes ab. Damit war die Kritik an den UEberhangmandaten aber nicht beendet. Die Diskussion flammte nach den Bundestagswahlen 1998 erneut auf, als wieder eine grosse Zahl, namlich 13 UEberhangmandate, auftauchten. In dieser Arbeit werden sowohl die Argumente der UEberhangmandatskritiker, als auch der Befurworter dargelegt und erlautert, mit welchen Argumenten das Bundesverfassungsgericht die UEberhangmandate verteidigt. Im ersten Teil wird kurz das besondere Wahlsystem der Bundesrepublik Deutschland dargestellt, da diese personalisierte Verhaltniswahl in der Diskussion von grosser Bedeutung ist. Der zweite Teil erlautert das Zustandekommen von UEberhangmandaten und inwieweit dieses im Bundeswahlgesetz festgeschriebene Element mit der W