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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Universitat zu Koln, Sprache: Deutsch, Abstract: In Zeiten der zunehmenden Globalisierung kommt der internationalen Betriebsstattenbesteuerung eine immer groere Bedeutung zu. Hierbei existieren grundsatzlich zwei zentrale Problembereiche. Zum einen ist dies die Definition der Betriebsstatte nach Art. 5 OECD-MA bzw. aus deutscher Sicht nach 12 AO. Im deutschen Recht ist die Definition weiter gefasst als im Abkommensrecht und daraus entstehen regelmaig Problemfalle. Zum anderen ist die Zurechnung der Gewinne nach Art. 7 OECD-MA zwischen Betriebsstatte und Stammhaus ein Problemfeld, da diese uber die Staatsgrenzen hinweg nicht einheitlichen Regelungen unterliegt. Was dieses Problem und insbesondere die Beurteilung der Selbstandigkeit der Betriebsstatte angeht, gab es in der Vergangenheit in den verschiedenen Staaten keine einheitlichen Auslegungen des Art. 7 OECD-MA. Dies fuhrte regelmaig zu Schwierigkeiten und Gefahren der Doppel- oder Nichtbesteuerung. Mit dem Ziel, diese Probleme zu beseitigen, hat die OECD im Jahr 2004 im Discussion Draft on the Attribution of Profits to permanent Establishment ( General Discussion Draft ) die unterschiedlichen Auslegungen unter zwei Grundansatzen zusammengefasst: dem Relevant Business Activity Approach ( RBAA ) und dem Functionally Separate Entity Approach ( FSEA ). Der FSEA wurde als der von der OECD praferierte Ansatz daraufhin im Report on the attribution of profits to permanent establishments ( OECD-Betriebsstattenbericht 2008 ) am 17.07.2008 von der OECD veroffentlicht. Nach einigen Anpassungen wurde er schlielich am 22.07.2010 in eine Neufassung des OECD-MA und des entsprechenden Kommentars ( OECD-MA 2010 ) aufgenommen und zeitgleich eine aktualisierte Version des Betriebsstattenberichts veroffentlicht ( OECD-Betriebsstattenbericht 2010 ). In der vorliegenden Arbeit soll der FSEA zunachst erarbeitet werden
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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Universitat zu Koln, Sprache: Deutsch, Abstract: In Zeiten der zunehmenden Globalisierung kommt der internationalen Betriebsstattenbesteuerung eine immer groere Bedeutung zu. Hierbei existieren grundsatzlich zwei zentrale Problembereiche. Zum einen ist dies die Definition der Betriebsstatte nach Art. 5 OECD-MA bzw. aus deutscher Sicht nach 12 AO. Im deutschen Recht ist die Definition weiter gefasst als im Abkommensrecht und daraus entstehen regelmaig Problemfalle. Zum anderen ist die Zurechnung der Gewinne nach Art. 7 OECD-MA zwischen Betriebsstatte und Stammhaus ein Problemfeld, da diese uber die Staatsgrenzen hinweg nicht einheitlichen Regelungen unterliegt. Was dieses Problem und insbesondere die Beurteilung der Selbstandigkeit der Betriebsstatte angeht, gab es in der Vergangenheit in den verschiedenen Staaten keine einheitlichen Auslegungen des Art. 7 OECD-MA. Dies fuhrte regelmaig zu Schwierigkeiten und Gefahren der Doppel- oder Nichtbesteuerung. Mit dem Ziel, diese Probleme zu beseitigen, hat die OECD im Jahr 2004 im Discussion Draft on the Attribution of Profits to permanent Establishment ( General Discussion Draft ) die unterschiedlichen Auslegungen unter zwei Grundansatzen zusammengefasst: dem Relevant Business Activity Approach ( RBAA ) und dem Functionally Separate Entity Approach ( FSEA ). Der FSEA wurde als der von der OECD praferierte Ansatz daraufhin im Report on the attribution of profits to permanent establishments ( OECD-Betriebsstattenbericht 2008 ) am 17.07.2008 von der OECD veroffentlicht. Nach einigen Anpassungen wurde er schlielich am 22.07.2010 in eine Neufassung des OECD-MA und des entsprechenden Kommentars ( OECD-MA 2010 ) aufgenommen und zeitgleich eine aktualisierte Version des Betriebsstattenberichts veroffentlicht ( OECD-Betriebsstattenbericht 2010 ). In der vorliegenden Arbeit soll der FSEA zunachst erarbeitet werden