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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, AEsthetik, Kultur, Natur, Recht, …), Note: 1,3, Humboldt-Universitat zu Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Willensfreiheit ist die Grundvoraussetzung der praktischen Philosophie: ohne den freien Willen koennen Handlungen den handelnden Personen nicht zugerechnet werden. Die Moral und das Recht haben in der Willensfreiheit ihre Voraussetzungen. Der freie Wille ist theoretisch nicht beweisbar, vielmehr kann er durch die bloss theoretische Betrachtung nur widerlegt werden, oder aber die Frage nach der Willensfreiheit bleibt unentschieden. Unter einer naturwissenschaftlichen Betrachtungsweise kann es nur materialistisch-monistische Widerlegungen der Willensfreiheit geben, die umso einfacher zu leisten sind, je reduktionistischer die naturwissenschaftliche Betrachtungsweise gefuhrt wird. Die erkenntniskritische Sicht auf den freien Willen kann hingegen nur feststellen, dass dieser, so wie die Existenz Gottes oder die Unsterblichkeit der Seele, weder zu beweisen noch zu widerlegen ist, da die Frage nach der Willensfreiheit das Erkenntnisvermoegen des menschlichen Verstandes uberschreitet. In praktischer Hinsicht muss der freie Wille postuliert werden, damit Menschen als Personen, moralisch und rechtlich zurechnungsfahige Wesen, behandelt werden koennen, und damit moralphilosophische Wertungen und ethische Urteile einen Sinn ergeben, denn sie beziehen sich auf den Begriff der Person, der ohne die Willensfreiheit ein leerer Begriff ware. Hier soll kein weiterer Versuch unternommen werden, den freien Willen zu beweisen. Vielmehr sollen hier die ontologischen Konsequenzen der Willensfreiheit untersucht werden: wie muss eine menschliche Person ontologisch beschaffen sein? Diese Frage ist sinnvoll, da ein freier Wille zur Folge hat, dass etwas Immaterielles - der freie Wille, der sich verpflichtet, sich an moralische Gebote zu halten, - physische Handlungen verursachen koennen muss. Um dies zu
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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, AEsthetik, Kultur, Natur, Recht, …), Note: 1,3, Humboldt-Universitat zu Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Willensfreiheit ist die Grundvoraussetzung der praktischen Philosophie: ohne den freien Willen koennen Handlungen den handelnden Personen nicht zugerechnet werden. Die Moral und das Recht haben in der Willensfreiheit ihre Voraussetzungen. Der freie Wille ist theoretisch nicht beweisbar, vielmehr kann er durch die bloss theoretische Betrachtung nur widerlegt werden, oder aber die Frage nach der Willensfreiheit bleibt unentschieden. Unter einer naturwissenschaftlichen Betrachtungsweise kann es nur materialistisch-monistische Widerlegungen der Willensfreiheit geben, die umso einfacher zu leisten sind, je reduktionistischer die naturwissenschaftliche Betrachtungsweise gefuhrt wird. Die erkenntniskritische Sicht auf den freien Willen kann hingegen nur feststellen, dass dieser, so wie die Existenz Gottes oder die Unsterblichkeit der Seele, weder zu beweisen noch zu widerlegen ist, da die Frage nach der Willensfreiheit das Erkenntnisvermoegen des menschlichen Verstandes uberschreitet. In praktischer Hinsicht muss der freie Wille postuliert werden, damit Menschen als Personen, moralisch und rechtlich zurechnungsfahige Wesen, behandelt werden koennen, und damit moralphilosophische Wertungen und ethische Urteile einen Sinn ergeben, denn sie beziehen sich auf den Begriff der Person, der ohne die Willensfreiheit ein leerer Begriff ware. Hier soll kein weiterer Versuch unternommen werden, den freien Willen zu beweisen. Vielmehr sollen hier die ontologischen Konsequenzen der Willensfreiheit untersucht werden: wie muss eine menschliche Person ontologisch beschaffen sein? Diese Frage ist sinnvoll, da ein freier Wille zur Folge hat, dass etwas Immaterielles - der freie Wille, der sich verpflichtet, sich an moralische Gebote zu halten, - physische Handlungen verursachen koennen muss. Um dies zu