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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Padagogik - Wissenschaft, Theorie, Anthropologie, Note: 1,0, Hochschule Neubrandenburg, Veranstaltung: Einfuhrung in die Wissens- und Erkenntnistheorie und die allgemeine Methodologie, Sprache: Deutsch, Abstract: Gerechtigkeit und freie Entfaltung sind Schlusselbegriffe im demokratischen Werteverstandnis. Jeder Burger fordert Gerechtigkeit an sich selbst ein und alle Menschen begehren nach freier Entfaltung. Um den Einzelnen in der menschlichen Gemeinschaft vor Missbrauch und Unterdruckung zu schutzen wird im deutschen Grundgesetz klar dargestellt, dass die Gleichberechtigung zu den unverausserlichen Menschenrechten in der Welt zahlt und sich jeder Mensch frei entfalten darf. Untermauert werden diese Gedanken dadurch, dass die Freiheit als unantastbar gilt und nur aufgrund von Gesetzen eingeschrankt werden darf gemass Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Art. 1 Abs. 2 und Art. 2 Abs. 1. Die deutsche Verfassung basiert bereits teilweise in ihrem Grundkonzept auf dem klassisch-antiken roemischen Recht, jedoch Philosophen wie Rene Descartes, Thomas Hobbes, John Locke und Jean-Jacques Rousseau sind als Ideenvater und Vordenker des heutigen Demokratieverstandnisses und dem Regelwerk des gemeinschaftlichen, gesetzlich uberwachten Staatsapparats zu betrachten. Aus ihren UEberlegungen heraus pragt sich unser Wertesystem und ihre Thesen pragen auch die Praxis bei der Urteilsfindung in der sozialen Arbeit. Diese Arbeit soll unter Einbringung der philosophischen Denkansatze der Aufklarungszeit darstellen, wie frei der Einzelne in der Neuzeit sein kann. Des Weiteren soll untersucht werden, wie Gerechtigkeit im sozialen Kontext gesellschaftlich umgesetzt werden kann. Dazu wird im ersten Teil Descartes’ Idee von freiem Denken dargelegt. Anschliessend wird im zweiten Abschnitt dieser Arbeit Hobbes’ Ansatz der Volksvereinigung per Vertrag betrachtet. Das dritte Kapitel dieser Arbeit stellt Lockes Gewaltenteilungsmodell vor, gefolgt
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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Padagogik - Wissenschaft, Theorie, Anthropologie, Note: 1,0, Hochschule Neubrandenburg, Veranstaltung: Einfuhrung in die Wissens- und Erkenntnistheorie und die allgemeine Methodologie, Sprache: Deutsch, Abstract: Gerechtigkeit und freie Entfaltung sind Schlusselbegriffe im demokratischen Werteverstandnis. Jeder Burger fordert Gerechtigkeit an sich selbst ein und alle Menschen begehren nach freier Entfaltung. Um den Einzelnen in der menschlichen Gemeinschaft vor Missbrauch und Unterdruckung zu schutzen wird im deutschen Grundgesetz klar dargestellt, dass die Gleichberechtigung zu den unverausserlichen Menschenrechten in der Welt zahlt und sich jeder Mensch frei entfalten darf. Untermauert werden diese Gedanken dadurch, dass die Freiheit als unantastbar gilt und nur aufgrund von Gesetzen eingeschrankt werden darf gemass Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Art. 1 Abs. 2 und Art. 2 Abs. 1. Die deutsche Verfassung basiert bereits teilweise in ihrem Grundkonzept auf dem klassisch-antiken roemischen Recht, jedoch Philosophen wie Rene Descartes, Thomas Hobbes, John Locke und Jean-Jacques Rousseau sind als Ideenvater und Vordenker des heutigen Demokratieverstandnisses und dem Regelwerk des gemeinschaftlichen, gesetzlich uberwachten Staatsapparats zu betrachten. Aus ihren UEberlegungen heraus pragt sich unser Wertesystem und ihre Thesen pragen auch die Praxis bei der Urteilsfindung in der sozialen Arbeit. Diese Arbeit soll unter Einbringung der philosophischen Denkansatze der Aufklarungszeit darstellen, wie frei der Einzelne in der Neuzeit sein kann. Des Weiteren soll untersucht werden, wie Gerechtigkeit im sozialen Kontext gesellschaftlich umgesetzt werden kann. Dazu wird im ersten Teil Descartes’ Idee von freiem Denken dargelegt. Anschliessend wird im zweiten Abschnitt dieser Arbeit Hobbes’ Ansatz der Volksvereinigung per Vertrag betrachtet. Das dritte Kapitel dieser Arbeit stellt Lockes Gewaltenteilungsmodell vor, gefolgt